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Viele Fragen zur Bibliothek Werner Oechslin sind noch offen

Die Kommission für Bildung und Kultur will Klarheit, wie es mit der Bibliothek Werner Oechslin weitergeht, bevor der Kanton jährlich 600’000 Franken bereitstellt. Die Regierung wird die Vorlage ergänzen. Die Behandlung im Kantonsrat wird vertagt.

Die kantonsrätliche Kommission für Bildung und Kultur (BKK) hat die Revision des Denkmalschutzgesetzes, das Musikschulgesetz sowie die Ausgabenbewilligung für die Bibliothek Werner Oechslin beraten. Die Gesetzesvorlagen werden in der kommenden Mai-Session beraten. Zur Finanzierung der Bibliothek Werner Oechslin in Einsiedeln gab es indes derart viele offene Fragen beziehungsweise «neue Erkenntnisse», dass die Regierung die Vorlage erst ergänzen will, wie es in der gestern versandten Medienmitteilung heisst.

600’000 Franken pro Jahr aus der ordentlichen Staatskasse

Die Kommission anerkenne «den grossen Wert und die internationale Strahlkraft, welche die Bibliothek als Ausbildungs- und Forschungsinstitution für die Hochschullandschaft der Schweiz darstellt». An der Kommissionssitzung waren aber noch zu viele Fragen offen. Bereits im Vorfeld waren solche, teils in Leserbriefen, thematisiert worden. Die Bibliothek umfasst rund 80’000 Bände. Diese sind im Privatbesitz von Werner Oechslin. Wer hat künftig das Sagen? Wie kann garantiert werden, dass die Bücher dereinst nicht einfach verkauft werden? Für den Bau der Bibliothek hat der Kanton Schwyz damals schon Gelder gesprochen (600’000 Franken) und 2010 eine Million aus dem Lotteriefonds. Die ETH bezahlte von 2010 bis 2021 jährlich eine Million an die Bibliothek. Zudem flossen Forschungsbeiträge. Der Vertrag zwischen der Stiftung und der ETH ist indes gekündigt, seit 2022 und bis Ende dieses Jahres gilt ein Interimsvertrag.

Ab 2025 sollen nun Bund, Kanton, Bezirk Einsiedeln sowie die ETH und die Hochschule Luzern zusammen jährlich 2 Millionen Franken an die Bibliothek überweisen. Der Kanton soll davon pro Jahr 600’000 Franken für den Bibliotheksbetrieb beisteuern – aus dem ordentlichen Budget des Bildungsdepartements.

Während der Diskussion in der Kommission zu diesen Vorgaben hätten sich «zahlreiche wichtige Erkenntnisse, die in einer Ergänzung zur Vorlage abzubilden sind», ergeben. Der Regierungsrat will daher das Geschäft ergänzen und der Kommission erneut vorlegen. Es wird somit nicht wie vorgesehen an der Aprilsitzung des Kantonsrates behandelt. Damit will man wohl verhindern, dass es zu längeren Verzögerungen in der Beitragsfrage kommt. Wird der Kantonsrat mit der Vorlage nicht überzeugt und es stimmen weniger als drei Viertel dafür, würde so-gar zwingend eine Urnenabstimmung nötig. Minderheit will «Volksmusik» ausdrücklich festschreiben Der Entwurf des Musikschulgesetzes ist von der BKK laut Mitteilung gut aufgenommen worden. Es wird mehrheitlich als «schlank, pragmatisch» und wie von der Initiative «Ja zur kantonalen Verankerung der musikalischen Bildung» beurteilt. Kleinere Änderungen wurden angebracht. Die Kommission hat zudem den Elternbeitrag an die Musikschulen um fünf Prozent reduziert. Somit sollen die Elternbeiträge künftig zwischen 30 und 35 Prozent der Besoldungskosten decken. Entsprechend hat die BKK den Kantonsbeitrag an die Besoldungskosten um 2,5 auf neu 35 Prozent erhöht. Eine Minderheit möchte die Förderung der traditionellen Volksmusik explizit erwähnt haben. Am Ende hat sich laut Mitteilung eine deutliche Mehrheit der Kommission für die Genehmigung des Musikschulgesetzes ausgesprochen.

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