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Urteil nach Einsturz von Baugerüst

IN KÜRZE

Beim Sturz von einem Baugerüst zog sich ein Maler in Küssnacht gravierende Verletzungen zu. Bei der Gerüstfirma hatte man zuvor keine Zeit für den Sicherheitscheck gehabt.

Passiert ist es bei der Sanierung des Schulhauses Ebnet 2 in Küssnacht im Sommer 2022. Am Morgen des 25. Juli kam es bei Abdeckarbeiten am Unterdach zu einem folgenschweren Arbeitsunfall. Das Baugerüst gab plötzlich nach, ein Maler stürzte drei Meter in die Tiefe. Mit dem Gesäss schlug er weiter unten auf den Metallgerüstboden auf. Der damals 40-jährige Arbeiter zog sich schwere und sehr schmerzvolle Rückenverletzungen zu. Er war acht Monate lang zu 100 Prozent arbeitsunfähig, konnte dann wieder ein Teilzeitpensum aufnehmen.

Fehlender Rohrabschluss

Spezialisten der Kapo Schwyz und des kantonalen Arbeitsinspektorats untersuchten die genaue Unfallursache und stellten einen offensichtlichen Mangel fest. An der Konstruktion fehlte ein Rohrabschluss. So konnte es kommen, dass die Halterung des Gerüstbogens seitlich vom Gerüstrohr rutschte. Bei der Befragung gab der Planer und Verantwortliche der Gerüstbaufirma an, er habe den Innenkonsolengang, für den auch kein Gerüstplan erstellt worden war, nach der Errichtung nicht abgenommen. Für eine Inspektion habe er schlicht und ergreifend keine Zeit gehabt. Eine «fahrlässige Gefährdung»

Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitskontrolle, ob das Gerüst korrekt erstellt worden war, wurde also gar nicht gemacht. Das hat nun eine Verurteilung wegen «fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde» zur Folge. Der Geschäftsführer der Gerüstfirma muss laut einem soeben rechtskräftig gewordenen Strafbefehl der Schwyzer Staatsanwaltschaft eine Busse samt Kosten von 2760 Franken bezahlen. Auf zwei Jahre bedingt wurde auch eine Geldstrafe von 6400 Franken ausgesprochen. Allfällige finanzielle Forderungen des Malers werden auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen.

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