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Der Heimatschein hat ausgedient

Der Heimatschein hat ausgedient Der Heimatschein hat ausgedient

Viele Kantone haben das Papier durch das elektronische Informationssystem ersetzt – nun auch der Kanton Schwyz

Auch der Kanton Schwyz hat vor zwei Monaten die Hinterlegungspflicht bei den Einwohnerämtern abgeschafft.

Wenn nicht einzelne Gemeinden im Kanton Schwyz ihre Einwohnerschaft kurz informiert hätten, wäre das Ganze bisher ziemlich unbemerkt geblieben. Die Pflicht für alle volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ihren Heimatschein zu hinterlegen und damit ihr Bürgerrecht einer Gemeinde in der Schweiz zu dokumentieren, ist nämlich aufgehoben worden. Der Heimatschein hat diesbezüglich ausgedient.

Mit einem Heimatschein ist bisher einer Schweizerin oder einem Schweizer amtlich bestätigt worden, in welcher Gemeinde er oder sie das Bürgerrecht besitzt. Die Heimatscheine wurden vom jeweils zuständigen Zivilstandsamt ausgestellt. In der Regel erstmals, wenn die Volljährigkeit erreicht war. Die Heimatscheine mussten dann später jeweils bei Zivilstandsänderungen erneuert werden, also bei Heirat, Scheidung oder Namensänderungen. Die Heimatscheine mussten bislang auf dem Einwohneramt der jeweiligen Wohngemeinde deponiert werden, spätestens 14 Tage nach Wohnsitznahme.

«Infostar» ist zuverlässiger und schneller Nun hat diese vermutlich seit über Hundert Jahren bestehende Regelung ausgedient. Mit einer Interpellation im Parlament hat der Appenzeller Ständerat Andrea Caroni (FDP) 2018 darauf hingewiesen, dass die Zivilstandsbehörden inzwischen im Rahmen von E-Government auf ihr Informationssystem Infostar zugreifen können. Inzwischen funktioniere diese Plattform einwandfrei und flächendeckend, wie Kathrin Weidenmann vom Volkswirtschaftsdepartement bestätigte. «Infostar» liefert sämtliche Personendaten in Sekundenschnelle. Damit sei es gar nicht mehr nötig, dass ein Einwohner sein Bürgerrecht mit einem Heimatschein müsse nachweisen können.

Auf den 1. Januar haben die Kantone darum diese Pflicht aufgehoben. Mit einer Weisung von Ende Dezember 2023 hat auch das Schwyzer Volkswirtschaftsdepartement, zuständige Aufsichtsbehörde für die Einwohnerämter, die 30 Gemeinden darauf hingewiesen, dass die Heimatscheine nicht mehr hinterlegt werden müssen. Die Meldepflicht bei einem Zuzug oder Wegzug – oder auch bei einem Umzug in der Gemeinde selber – besteht dagegen weiterhin.

Heimatschein abholen oder zustellen Den Gemeinden und deren Einwohnerämtern steht es nun frei, wie sie diese neue Regelung umsetzen wollen. Einzelne Gemeinden haben ihre Einwohner bereits informiert, dass sie die Heimatscheine auf dem Einwohneramt abholen können. Wer ihn nicht abholt, dem wird er zugestellt. Andere Gemeinden, vor allem kleinere, werden ihn ihren Einwohnern flächendeckend zustellen. Andere verzichten auf die Zustellung, weil dies bei mehreren Tausend Einwohnern einen beachtlichen Aufwand mit sich bringen würde, und vermutlich viele Einwohner den Heimatschein auch gar nicht haben wollen.

Auch wenn die Hinterlegungspflicht entfällt, besteht nach wie vor der Anspruch auf einen Heimatschein. Wer einen möchte, der kann sich diesen beim zuständigen Zivilstandsamt seiner Heimatgemeinde gegen eine Gebühr von 30 Franken ausstellen lassen. Das kann auch dann notwendig sein, wenn jemand in einen Kanton zieht, welcher die Hinterlegungspflicht noch nicht abgeschafft hat.

Auch nostalgische Gründe möglich Heimatscheine sind bisher in recht grosser Zahl ausgestellt worden. Das für Innerschwyz zuständige Zivilstandsamt in Schwyz hat letztes Jahr 1253 Heimatscheine ausgestellt, wie dessen Leiterin Angela Imgrüth bestätigte. Diese Zahl wird nun sicher stark sinken. Ganz verschwinden werden die Heimatscheine aber doch nicht. Man kann sich ja auch vorstellen, dass jemand aus nostalgischen Gründen seinen Heimatort amtlich dokumentiert haben möchte.

Nach dieser Neuerung bleibt noch die rechtliche Nachbesserung zu erfüllen. Im Gesetz über das Einwohnermeldewesen von 2008 ist immer noch die alte Regelung festgehalten. Offenbar soll diese Revision nun zeitnah ausgearbeitet und dem Kantonsrat vorgelegt werden.

Foto: zvg

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