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So kam es zum Unglück auf der Sesselbahn am Stoos

So kam es zum Unglück auf der Sesselbahn am Stoos So kam es zum Unglück auf der Sesselbahn am Stoos

Der Grund für den Sessel-lift Unfall auf dem Stoos ist geklärt. Die Frau wurde wegen einer Windböe aus dem Sessel geschleudert.

Am 10. Februar dieses Jahres bläst der Föhn in den Schweizer Alpen zunehmend stärker. Einzelne Skigebiete entscheiden, ihre Anlagen abzustellen. Auch auf dem Stoos ist man sich der Windgefahr bewusst. In der oberen Sektion des Vierer-Sesselliftes, welcher auf den Fronalpstock führt, ist die Alarmstufe bereits erreicht. Die Verantwortlichen handeln. Die Sessel werden leer gefahren.

Beckenbruch bei Sturz auf den Boden In der unteren Sektion wird eine Windgeschwindigkeit von 55 km/h gemessen. Dieser Wert befindet sich noch knapp innerhalb der Warnstufe. Dies bedeutet, dass die Betreiber die Anlage noch nicht zwingend abstellen müssen. Dies ist erst ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h der Fall. Zwecks Minderung des Unfallrisikos sind sie aber zum Handeln gezwungen. Dies haben die Verantwortlichen der Stoosbahnen AG an diesem Samstag auch gemacht, indem sie das Tempo der Anlage reduzierten.

Trotzdem kommt es wenig später zum Unfall, bei dem eine 60-jährige Spaziergängerin schwer verletzt wurde. Unter anderem erlitt die Frau beim Sturz auf den Boden einen Beckenbruch. Sie befand sich allein im Sessel. Wie die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungstelle SUST ausführt, ereignete sich der Unfall folgendermassen: Just als die Frau auf der Höhe des dritten Mastens war, wurde ihr Sessel von einer Windböe erfasst. Dabei knallte der Sessel gegen den Mast. Die Frau fällt aus dem Sessel. Zunächst schafft sie es noch, sich an der Fussablage festzuhalten. Einige Zeit später fällt sie aus einer Höhe von einigen Metern auf den Boden.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz bestätigt, dass der Wind bei dem Unfall der entscheidende Faktor war: «Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass ein Sessel der Sesselbahn Fronalpstock durch den Wind gegen einen Masten geschwungen wurde», sagt sie zu TeleZüri. Gemäss der SUST muss der Aufprall des Sessels an den Masten ausserordentlich heftig gewesen sein. So waren am Masten Abriebspuren vom Hartgummi zu sehen, welcher den Sessellift umrandet. Die Rede ist von einer Windböe, welche eine Geschwindigkeit von etwa 80 bis 90 km/h erreichte.

Video zeigt Einstieg

Videoaufnahmen zeigen, dass die Frau nach dem Einstieg den Bügel ihres Sessels geschlossen hatte. Allerdings trug sie einen Rucksack, setzte sich zwischen zwei Sitze und hatte die Füsse nicht auf der Ablage. Ob diese «nicht ideale Sitzposition » zum Sturz aus dem Sessel beigetragen hat, kann die SUST nicht sagen. Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber weiter ausführt, hat sie nun in der Angelegenheit eine Strafuntersuchung eröffnet. In dieser wird unter anderem die Frage geklärt, ob die Mitarbeiter der Stoosbahnen adäquat auf die Windgefahr reagierten. Die Untersuchungsbehörde schreibt: «Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat ein Strafverfahren gegen zwei am Betrieb vom 10.2.2024 direkt beteiligte Personen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung eröffnet. Es gilt die Unschuldsvermutung. Ob die Strafuntersuchung auf weitere verantwortliche Personen ausgedehnt werden muss, kann noch nicht beantwortet werden.»

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