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SVP, FDP und Mitte forderten Wohnsitzpflicht

Die Praxis von wohnortsfremden Kandidierenden ist den grossen Parteien seit Einführung des neuen Kantonsratswahlgesetzes ein Dorn im Auge. Schon zweimal reichten sie Vorstösse ein, um dem einen Riegel vorzuschieben – bisher ohne Erfolg.

Nach den ersten Wahlen nach dem neuen System 2016 forderten die Kantonsräte Max Helbling (SVP, Steinerberg), Peter Dettling (FDP, Lauerz) und Marcel Buchmann (CVP, Innerthal) die Einführung einer Wohnsitzpflicht für Kantonsratskandidierende. Die Befürworter der Motion «Keine fremden Kantonsräte» wollten sicherstellen, dass die Kandidatinnen und Kandidaten für den Kantonsrat «in ihrer Gemeinde, die sie vertreten, vernetzt sind», sagte Mitunterzeichner Max Helbling damals an der Beratung im Kantonsrat.

Insbesondere in Einer-Wahlkreisen sei es wichtig, dass die Kantonsräte in der Gemeinde verankert seien. Die Regierung argumentierte dagegen – unter anderem damit, dass «fremde» Kandidierende nur selten gewählt würden und brachte auch das Problem von Wohnsitzwechseln nach erfolgter Wahl auf den Tisch, was jedes Mal zu einer Ersatzwahl führen würde. Mit einem Stichentscheid des Kantonsratspräsidenten Christoph Räber wurde die Motion damals abgelehnt.

Im Januar dieses Jahres startete Max Helbling zusammen mit Parteikollege Willy Gisler (Riemenstalden) einen neuen Versuch und reichte erneut eine Motion ein, in der die Wohnsitzpflicht für Kantonsratskandidierende gefordert wird. «Ein gewählter Kantonsrat im Kanton Schwyz muss und soll seine Gemeinde abbilden. Mit einer Wohnsitzpflicht bei der Wahl, wird dieses Manko bestmöglich behoben», argumentieren sie./nad.

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