Veröffentlicht am

Parteistimmen sollen ohne Kandidierende möglich sein

Parteistimmen sollen ohne Kandidierende möglich sein Parteistimmen sollen ohne Kandidierende möglich sein

Nach einem weiteren SVP-Vorstoss gegen «gemeindefremde Kandidierende » bringen nun auch SP und GLP einen Änderungsvorschlag für das Kantonsratswahlgesetz hervor.

Seit der Änderung des Kantonsratswahlgesetzes vom 17. Dezember 2014 gilt für die Kantonsratswahlen im Kanton Schwyz das Doppelproporzsystem, auch doppelter Pukelsheim genannt. Das heisst, dass unter anderem die Sitzverteilung der Parteien gesamtkantonal ermittelt wird.

Das führt dazu, dass kleinere Parteien wie die SP oder die GLP gerade in kleineren Gemeinden oft Kandidierende aufstellen, die nicht in dieser Gemeinde wohnhaft sind. Das wurde von grossen Parteien wie der SVP, der FDP und der Mitte kritisiert und auch bereits mit zwei Vorstössen zu bekämpfen versucht. Elias Studer SP-Kantonsrat

Weil das System auch dazu führt, dass in einer Gemeinde, in der nur eine Partei oder nur wenige Parteien antreten, Wählerinnen und Wähler, die eine andere Partei wählen möchten, dies gar nicht tun können, sind auch die kleinen Parteien nicht glücklich damit. «Ihre Stimme ist so wertlos, und die entsprechenden Wählerinnen und Wähler sind vom demokratischen Prozess ausgeschlossen. Der Stimmenanteil, und somit auch die Sitzverteilung im Kantonsrat, wird verfälscht», führt SP-Kantonsrat Elias Studer aus. Er schlägt da-rum mit drei Mitunterzeichnern in einer Motion eine andere Lösung gegen ortsfremde Kandidierende vor als die Wohnsitzpflicht.

Listenstimmen ohne Kandidierende «Obwohl es sich bei der Kantonsratswahl um eine Proporz- und damit in erster Linie um eine Parteiwahl handelt, kann eine Partei nur gewählt werden, wenn es in der entsprechenden Gemeinde eine Person gibt, die für diese Partei kandidiert», schreiben die Kantonsräte Peter Nötzli (SP, Wollerau), Lorenz Ilg (GLP, Freienbach), Michael Spirig (GLP, Schübelbach) und Elias Studer (SP, Arth) in ihrem Vorstoss. Darin bitten sie den Regierungsrat, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die es ermöglicht, dass bei den Wahlen Listenstimmen abgegeben werden können, auch wenn keine Person in der Gemeinde für diese Liste kandidiert.

Sie regen zudem weitere mögliche Ergänzungen an, zum Beispiel, dass solche Listen nur dann in anderen Gemeinden zur Wahl eingereicht werden können, wenn die entsprechende Partei Listen mit Kandidierenden in einer Mindestanzahl Gemeinden einreichen kann. Somit wäre künftig jede Partei mit einer gewissen Grösse in jeder Gemeinde wählbar. Gleichzeitig würde es in Zukunft für die Parteien auch nicht mehr notwendig sein, mit ortsfremden Kandidierenden anzutreten, erklärt Elias Studer weiter. Weitere Detailregelungen liessen die Motionäre bewusst noch aus, «zugunsten eines guten Kompromisses», und wünschen sich einen entsprechenden Diskurs.

Share
LATEST NEWS