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Leinenpflicht bleibt, Hundehalterbrevet wird geprüft

Leinenpflicht bleibt,  Hundehalterbrevet wird geprüft Leinenpflicht bleibt,  Hundehalterbrevet wird geprüft

Die Schwyzer Regierung sieht nach wie vor keinen Grund die Leinenpflicht für Hunde zu lockern. Stattdessen stellt sie die Wiedereinführung von Hundekursen sowie ein Verbot bestimmter Hunderassen zur Diskussion.

Der Regierungsrat begründete seine wiederholt ablehnende Haltung in der Antwort auf die Motion von Kantonsrat Roland Müller ( SVP, Küssnacht ) damit, dass der Gesetzgeber das öffentliche Interesse für Sicherheit, Gesundheit und Ordnung höher gewichte als die privaten Interessen der Hundehalter.

«Daran hat sich bis heute nichts geändert», heisst es weiter. Dadurch, dass die Anzahl der Hunde weiter zugenommen habe und es Konflikten zwischen den verschiedenen Bedürfnissen und Schutzinteressen – namentlich in der Landwirtschaft, im Wald und in den Naherholungsgebieten – vorzubeugen gelte, solle das bisherige Regime beibehalten werden. Eine Lockerung der Leinenpflicht würde nämlich auch dazu führen, dass die Kotbeseitigungspflicht vernachlässigt würde, schreibt der Regierungsrat weiter.

Einzig bei gewissen Nutzhunden besteht laut Regierungsrat ein Grund zur Überprüfung des geltenden Regimes, um rechtliche und praktische Probleme beim Vollzug von Aufgaben im öffentlichen Interesse zu beseitigen.

Weit gewichtiger sei aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung aber eine klare gesetzliche Kompetenzordnung zwischen dem Kantonstierarzt und den Gemeinden, um griffige Massnahmen bei problematischen Hundehaltungen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdeten, ergreifen zu können.

Ein Verbot von bestimmten, als potenziell gefährlich einzustufenden Hunderassen kenne die Schwyzer Hundegesetzgebung, im Gegensatz zu anderen Kantonen wie beispielsweise Zürich, nicht. Zudem hätten verschiedene Kantone die vormals auf Bundesstufe vorgeschriebenen obligatorischen Halterkurse nun auf kantonaler Stufe wieder eingeführt. Im Kanton Luzern beispielsweise seien diese seit Januar 2023 wieder Pflicht.

So will der Regierungsrat die Wiedereinführung von Hundekursen sowie ein Verbot bestimmter Hunderassen zur Diskussion stellen. Er werde eine entsprechende Gesetzesvorlage vorbereiten.

Eigenverantwortung stärker gewichten Kantonsrat Roland Müller (SVP, Küssnacht) hat zusammen mit den drei Mitunterzeichnenden Thomas Haas (SVP, Lachen), Josef Schuler (FDP, Lachen) und Rudolf Bopp (GLP, Einsiedeln) im August eine Motion eingereicht, welche bezweckt, in Sachen Hundeleinenpflicht über die Bücher zu gehen. «Die Erfahrungen aus den letzten Jahren in den angrenzenden Kantonen geben keinerlei Anlass zur Besorgnis im Zusammenhang mit frei laufenden Hunden», schrieben die Politiker. Auch im freiheitlichen Kanton Schwyz sollte die Eigenverantwortung wieder stärker ge- wichtet werden als Verbote.

Foto: Petra Imsand

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