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Ehemann als Vergewaltiger verurteilt

IN KÜRZE

Das Strafgericht verweist einen 30-jährigen Tamilen für zehn Jahre aus der Schweiz.

one. Die Ehe zwischen dem beschuldigten Tamilen und seiner Landsfrau dauerte bloss vier Jahre. Während dieser Zeit soll er seine kognitiv beeinträchtigte Gattin mindestens dreimal zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Er habe sie in der gemeinsamen Wohnung in der March, wenn sie keinen Sex gewollt hat-te, «sehr stark» geohrfeigt, sodass sie sich dann aus Angst vor weiteren Schlägen nicht weiter gewehrt habe, sagte die Frau vor dem Strafgericht. Einmal habe er sie sogar während rund fünf Minuten gewürgt und gesagt «Stirb doch!», sodass sie Todesangst gehabt habe. Auch soll er ihr wiederholt in den Bauch geschlagen haben, ihr ein Glas an den Kopf geschleudert haben (dem sie aber ausweichen konnte) und schliesslich habe er ihr gedroht, sie so lange zu schlagen, bis sie ins Spital eingeliefert werden müsse.

Alle diese Vorwürfe bestritt der beschuldigte 30-Jährige vor Gericht. Der Sex sei ausnahmslos einvernehmlich gewesen. Auch jetzt habe er noch Sex mit seiner geschiedenen Frau, zuletzt wenige Tage vor der Gerichtsverhandlung. Das Strafgericht erachtete die Aussagen der Frau als glaubhafter, zumal deren Ausführungen laut Gericht «diverse sogenannte Realkennzeichen » enthielten. Deswegen verurteilte es den Mann wegen mehrfacher Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung (je in drei Fällen). Das Würgen beurteilte das Gericht nicht wie beantragt als Gefährdung des Lebens, sondern als einfache Körperverletzung. Es lasse sich – in dubio pro reo – nicht rechtsgenüglich nachweisen, dass eine Gefährdung des Lebens bestanden habe. Die Ohrfeigen und Schläge in den Bauch qualifizierte das Gericht nicht als einfache Körperverletzungen, sondern als Tätlichkeiten, die aber verjährt sind, weshalb hier das Verfahren eingestellt wurde. Ebenso eingestellt wurden die übrigen Anklagepunkte, wegen Nichteinhaltung des Anklagegrundsatzes.

Der Beschuldigte wurde mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 120 Franken (Probezeit jeweils drei Jahre) bestraft. Zudem wurde er für die Dauer von zehn Jahren des Landes verwiesen. Alsdann wird dem Beschuldigten für die Dauer von fünf Jahren verboten, mit seiner Ex-Frau, auf welche Weise auch immer, in Kontakt zu treten. Mit der Verurteilung wird der Beschuldigte auch finanziell zur Kasse gebeten. So hat er seiner Ex-Frau Schadenersatz- und Prozesskosten in der Höhe von knapp 1550 Franken und eine Genugtuung von 10’000 Franken (beides zuzüglich Zins) zu bezahlen. Die Kosten des Verfahrens von über 26’000 Franken sind ihm zu 75 Prozent auferlegt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Goldau. Der Regierungsrat hat die neue Energie- und Klimaplanung 2023+ (EKP) genehmigt. Sie schreibt die ausgelaufene Energiestrategie 2013–2020 fort und ergänzt diese um den Themenkomplex des Klimawandels. Die Schwerpunkte der EKP liegen bei der Stärkung der Versorgungssicherheit, der Nutzung der erneuerbaren Energien in den Sektoren Mobilität und Gebäude, der Anpassung an den Klimawandel und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit./Stk/i.

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