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Die Qual der Wahl

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SEITENBLICK: POLITISCHE DINGE Die Qual der Wahl

Nach der Fasnacht ist wieder einmal Wahlsaison. Zuerst werden im März Regierung und Parlament komplett neu gewählt, danach folgen die Bezirkswahlen auf dem Fuss. Und einmal mehr darf sich der Wähler mit den Wahlsystemen auseinandersetzen.

Mehrheits- und Verhältniswahlrecht Die Faustregel lautet: Je weniger Sitze zu vergeben sind für einen Posten, desto eher wählt man im Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Gibt es hingegen eine stattliche Anzahl an Posten, dann ist das Verhältniswahlrecht (Proporz) das übliche Verfahren.

Verhältniswahl – (fast) alle bekommen ihren Teil Im Kanton Schwyz wird das Parlament, die Legislative, zum zweiten Mal mit dem sogenannten doppelten Pukelsheim ausgefochten. Im Kantonsrat sind 100 Vertretungen zu vergeben. Die 30 Gemeinden ha-ben – abhängig von deren Bevölkerungszahl – Anspruch auf mindestens einen und aktuell maximal zehn Sitze. Einsiedeln verliert dieses Mal wieder einen Sitz, Lachen bekommt einen mehr.

Alle Stimmen für eine Partei werden dabei im ganzen Kanton gewichtet zusammengerechnet. Eine Stimme in Alpthal (Einerwahlkreis) ist im Beispiel 10 x gewichtiger als eine Stimme in Freienbach (Zehnerwahlkreis). Aus der Summe resultiert eine Prozentzahl, welche der Anzahl Sitze für die Partei entspricht. Das lässt sich bei 100 Sitzen gar ohne Dreisatz rechnen.

Und nun beginnt das Hin- und Herschaukeln, damit diese Sitze so auf die Gemeinden / Bezirke (Wahlkreise) verteilt werden können, dass das Rösslispiel aufgeht. Ziel: Jeder Wahlkreis hat seine Sitze besetzt, jede Partei hat gemäss ihrem Anspruch Sitze bekommen.

Das kann dann in Einzelfällen zu irritierenden Ergebnissen führen, weil Sitze an Personen gehen können, welche weniger Stimmen ha-ben als die leer ausgehenden Kandidaten.

Doch das ist gewollt. Es ist der Preis für eine möglichst gute Verwertung jeder einzelnen Stimme des Souveräns.

Mehrheitswahl – Es können nicht alle gewinnen Der Regierungsrat, der Bezirksrat und diverse weitere Ämter werden im Majorz gewählt. Und zwar in einem oder in zwei Wahlgängen. Dabei ergattern diejenigen Glückspilze die Sitze, welche am meisten Stimmen erhalten haben.

Oft gilt für den ersten Wahlgang beim Mehrheitswahlverfahren eine Hürde, das sogenannte «Absolute Mehr». Dieses wird – abhängig vom Wahlgesetz – etwas unterschiedlich gerechnet. Meist sind im ersten Wahlgang einige der Sitze vergeben, sodass im zweiten Durchlauf nur die Freigebliebenen ausgemarcht werden müssen. Dass dann andere «Gesetze » gelten, konnte man schon oft erfahren. Da in der zweiten Runde nur noch das «Relative Mehr» gilt, wird der Strauss endgültig ausgefochten; im Extremfall bei Stimmengleichstand per Los.

Majorzwahlen sind kein Ponyhof, denn hier dominieren die Schwergewichte oder die am meisten in der Gunst der Wählenden stehenden Kandidaten.

Gewählt wird im Kanton Schwyz neu per Ankreuzen von vorgeschlagenen Persönlichkeiten.

Weitere Einflussfaktoren Die in der Wahlzeit dominierenden Themen und die Wahlbeteiligung sind natürlich wesentliche Parameter für Erfolg oder Misserfolg. Stehen allenfalls nur so viele Kandidaten zur Wahl wie Sitze zu vergeben sind, dann ist die Sache natürlich klar. Die Parteien sind in der Regel aber bemüht, eine Auswahl anzubieten. Das wird jedoch immer schwieriger, weil manche Pösteli nicht mehr so beliebt sind.

Roland Lutz. Eidg, dipl. Wirtschaftsinformatiker und IT-Unternehmer. Politisch engagiert als Einsiedler SVP-Kantonsrat und Erziehungsrat. Hinterfragt immer wieder gerne politische Entwicklungen.

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