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Viele Erlasse und Gesetze treten auf Jahresbeginn in Kraft

Viele Erlasse und Gesetze treten auf Jahresbeginn in Kraft Viele Erlasse und Gesetze treten auf Jahresbeginn in Kraft

Einige Gesetzesänderungen sind direkt spürbar, andere gelten für Ämter und Schulen.

Grundsätze und Vorsätze werden in der Regel von vielen auf Jahresbeginn gefasst. Sie sind aber nicht in jedem Fall verbindlich. Den Charakter von Verbindlichkeiten haben aber Erlasse und Gesetzesanpassungen des Kantons. Per 1. Januar treten diverse Erlasse in Kraft.

Ein schulisches Projekt, von dem in den letzten vier Jahren immer wieder zu hören und zu lesen war, ist Gelvos. Im Rahmen des Projekts «Geleitete Volksschulen im Kanton Schwyz» (Gelvos) haben sieben Projektschulen während vier Jahren Erfahrungen mit erweiterter Autonomie gesammelt. Im Auftrag der Schwyzer Behörden begleitete und evaluierte der Forschungsbereich Schulqualität und Schulentwicklung (FS& S) der Universität Zürich den Versuch während dreier Jahre. Zum Jahresbeginn hat der Schwyzer Erziehungsrat auch die Weisungen für geleitete Volksschulen erlassen. Darin geregelt ist hauptsächlich das Ziel der Schulen und die Verantwortlichkeiten sowie unter anderem die Zeitressourcen für die Schulleitungen.

Ein kontrovers diskutierter Gesetzesartikel ist Bestandteil des Jagd- und Wildschutzgesetzes. Er betrifft das Halten von Hunden. So ist darin geregelt, dass in öffentlichen Anlagen, auf Wegen und im Strassenverkehr Hunde an der Leine zu führen sind. Im Gesetz geregelt sind die Ausnahmen und auch, welche Hunde etwa von einer Hundesteuer befreit sind. Die Erlasse werden nun zum Jahresbeginn ergänzt oder ersetzt oder einzelne Buchstaben in den Artikeln gestrichen. So werden die Jagdpolizei, die Jagdberechtigung, das Patentrecht, aber auch die Patentverweigerung geregelt.

Löhne und Ergänzungsleistungen

Eine weitere Anpassung bezieht sich auf die Ausbildung der Jäger und Jägerinnen, die Waffen und deren Handhabung, den Einsatz von Hunden. Das hat zur Auswirkung, dass zwei Vollzugsverordnungen in angepasster Form zum Tragen kommen, einerseits das Kantonale Ordnungsbussengesetz und andererseits das Kantonale Waldgesetz.

Der Kanton Schwyz setzt eine weitere Reihe Vollzugsverordnungen in Kraft. So wird die Pensionstaxe im Gesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV geregelt. Die Taxe beträgt, so heisst es im Vollzug, höchstens 345 Prozent des auf den Tag umgerechneten Betrages für den allgemeinen Lebensbedarf für Alleinstehende. Als Pensionstaxe werden Aufwendungen für Unterkunft (Logis), Verpflegung und Betreuung gemäss Taxordnung der Heiminstitution anerkannt. Zuschläge für Einzelzimmer oder für nicht Gemeinde beziehungsweise Kantonseinwohnerinnen und -einwohner werden berücksichtigt.

InderEnergieverordnungistder maximale Betrag für ein Fördergesuch geregelt, er beträgt 300’000 Franken. Im Anhang ist festgehalten, dass für Gebäudesanierungen (Wärmedämmung) ein fester Betrag von sechzig Franken pro Quadratmeter Dämmfläche entrichtet wird. In Kraft treten auch die Lohnansätze für das kantonale Personal. Es sind zwanzig Lohnstufen definiert. Die Lohnansätze entsprechen dem Landesindex. In der Lohnstufe 1 verdient ein kantonaler Angestellter im Minimum 51’708 Franken, im Maximum 74’977 Franken. In der Lohnstufe 20 sind es 149’498 Franken im Minimum und 236’208 Franken im Maximum.

Gemäss Strassengesetz und Strassenverordnung bestimmt der Schwyzer Regierungsrat die Verbindungsstrassen aufgrund der Funktion, der Verkehrsbelastung und des Ausbaustandards. «Verbindungsstrassen sind Strassen mit wichtigen Verbindungsfunktionen zwischen Ortschaften. Träger der Verbindungsstrassen ist in der Regel der Bezirk oder die Gemeinde», erklärt Reto Merkli, Teamleiter Bewilligungen bei der Fachstelle Strassenmanagement des kantonalen Tiefbauamtes. So wurden im inneren und äusseren Kantonsteil die Verbindungsstrassen beschrieben beziehungsweise ergänzt oder Teile davon gestrichen.

Das wird auf Bundesebene in Kraft gesetzt Bei diesen Themen kommt es ab dem 1. Januar auf Bundesebene zu Änderungen: Serafe (Rundfunkgebühr), Ergänzungsleistungen, IV-Rente, Strafprozess, Ehrverletzung, Alkohol am Steuer, Schulden bei der Krankenkasse, Tod nach der Geburt, mehr Lohn für Hausangestellte, Post, Mehrwertsteuer, angepasste BVG-Renten, Zivilschutz, Kostenbeiträge der IV/AHV, höhere Zinsen bei Krediten, Kosovo-Visumspflicht.

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