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Stoos-Einbrecher müssen drei Jahre ins Gefängnis

Das Schwyzer Strafgericht verurteilte zwei Albaner, die innerhalb eines Monats 46 Einbruchdiebstähle – unter anderem auf dem Stoos – verübt haben.

In der Nacht vom 25. auf den 26. Juli 2022 wurden auf dem Stoos das Verkaufsgeschäft der Stoosbahnen AG am Stoosplatz, das Restaurant zum Gadä, die Entsorgungssammelstelle, das Seminar- und Wellnesshotel sowie das Restaurant Alpstubli von Einbrechern heimgesucht. Drei Albaner – wie sich später herausstellte – drangen mit Gewalt in die jeweiligen Gebäude ein und behändigten nebst Bargeld in der Höhe von rund 15’000 Franken auch ein Paar Trekkingschuhe und Zigarettenstangen.

Sie machten eine Beute von insgesamt 198’000 Franken Wie so oft in solchen Fällen war der von den Einbrechern durch das Aufbrechen oder Aufschlagen von Türen und Fenstern verursachte Schaden höher als die Beute. Nach dieser Nacht waren die Einbrecher vom Stoos verschwunden. Andernorts in den Kantonen St. Gallen (in der Gegend um den Walensee), Graubünden (in und um Silvaplana), Bern (Unterseen, Lauterbrunnen, Kandersteg) sowie Wallis (Champéry) gingen die Einbrecher aber weiter ans Werk – und zwar kräftig.

Den zwei Albanern, denen vor dem Strafgericht Schwyz der Prozess im abgekürzten Verfahren gemacht wurde, warf die Anklage Einbruchdiebstähle in 46 Fällen – zwischen dem 15. Juli und dem 28. August 2022 – vor. Dabei machten sie eine Beute von insgesamt 198’000 Franken und hinterliessen einen Sachschaden von total 178’000 Franken.

Die Vorgehensweise war immer gleich: Die drei suchten sich vorwiegend Geschäftsräume (Restaurants, Hotels) oder vereinzelt Wohnhäuser aus. Sie drangen in die Gebäude ein, indem sie Türen oder Fenster aufbrachen, durchsuchten die Räume und nahmen mit, was sie als lukrativ befanden. In einem Fall liessen sie beispielsweise einen Behälter mit Kleingeld zurück.

Als Touristen in die Schweiz eingereist Bei den Einbrechern, die als Touristen in die Schweiz eingereist waren, fand die Polizei bei der Verhaftung etliche Einbruchwerkzeuge wie Beile, Äxte, Hämmer, Pickel und dergleichen. Von der Beute konnten knapp 2000 Franken sichergestellt werden.

Das Schwyzer Strafgericht verurteilte den 39-Jährigen zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe, die er bereits seit über einem Jahr absitzt. Sein 24-jähriger Compagnon wurde ebenfalls zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. 18 Mona-te davon muss er absitzen (was er ebenfalls seit über einem Jahr tut), die übrigen 18 Monate wurden bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen.

Gegenüber beiden wurden Landesverweise in der Höhe von zehn Jahren ausgesprochen. Vor Gericht zeigten sich beide sehr reuig. Über das Schicksal des dritten Einbrechers wurde am Schwyzer Strafgericht nichts gesagt.

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