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Regierungsrat äussert sich zur Energieplanung

Regierungsrat äussert sich  zur Energieplanung Regierungsrat äussert sich  zur Energieplanung

Das Schwyzer Umweltdepartement nimmt in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage Stellung zu Gesetzesfragen und zum aktuellen Stand.

Bis im Jahr 2030 müssen Bezirke und Gemeinden ab 7000 Einwohner eine räumliche Energieplanung erstellen und umsetzen. Dies sieht eine Massnahme der Energie und Klimaplanung 2023+ (EKP23+) vor. In einer Kleinen Anfrage wollten die beiden GLP-Kantonsräte Rudolf Bopp und Michael Spirig vom zuständigen Umweltdepartement wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Verpflichtung der Gemeinden bestehe.

Zwei Gemeinden verfügen über eine Energieplanung «Die EKP23+ hat den Charakter des Vollzugsrechts. Die enthaltenen Massnahmen sind da-her auf Stufe Verordnung anzusiedeln », erklärt Sandro Patierno, Vorsteher des Schwyzer Umweltdepartements, in seiner Antwort. Mit der Genehmigung der EKP23+ durch den Schwyzer Regierungsrat im Dezember hätten die darin enthaltenen Massnahmen Behördenverbindlichkeit erhalten, so Patierno weiter. Grundlage für den Erlass der EKP23+ bilde das kantonale Energiegesetz, das den Kanton Schwyz gesetzlich zur Führung einer kantonalen Energieplanung verpflichte, ist der Antwort weiter zu entnehmen. Betroffen von der Massnahme sind zehn der dreissig Schwyzer Gemeinden.

«Zwei der betroffenen Gemeinden verfügen bereits über eine behördenverbindliche Energieplanung, und zwei sind an der Erarbeitung einer Energieplanung. Die restlichen Gemeinden haben noch nicht mit der Energieplanung begonnen», erklärt Patierno in der Beantwortung der Kleinen Anfrage.

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