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Grünes Licht für Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes

Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie beantragt dem Schwyzer Kantonsrat, die Vorlage über eine Teilrevision des kantonalen Planungsund Baugesetzes, mit Änderungen, anzunehmen.

Sicher nicht ohne Diskussionen, aber mit teilweise einstimmigen Entscheiden übergibt die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes an den Kantonsrat. Dieser stimmt voraussichtlich im nächsten Frühling darüber ab. Die Kommission hat in ihrer Schlussabstimmung die Teilrevision, dritte Etappe, angenommen. Zuerst hat sie aber noch einige Änderungen in die Vorlage des Regierungsrates gepackt. Unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Markus Vogler, hat sie einige Änderungsanträge gestellt. Diese berücksichtigen zahlreiche Rückmeldungen aus dem Vernehmlassungsverfahren.

Hinzu kommen sowohl hängige Vorstösse und weitere parlamentarische Vorstösse. Mit kleineren Gesetzesanpassungen soll beispielsweise die Mitwirkung der Bevölkerung gestärkt werden. Auch soll die Rechtsgrundlage für das digitale Bauund Planungsverfahren geschaffen werden. Kommunale Nutzungsplanung

Die Änderungen betreffen sowohl vom Schwyzer Regierungsrat vorgeschlagene Änderungen als auch Inhalte, die im Planungs- und Baugesetz nicht zur Änderung vorgesehen waren.

Das kommunale Nutzungsplanungsverfahren wurde in der aktuellen Revision, wie schon im Jahr 2022, eingehend diskutiert. Aus Sicht des Schwyzer Regierungsrates weist keine der Alternativvarianten einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem Status quo auf, deshalb schlägt der Regierungsrat dem Schwyzer Kantonsrat vor, das bestehende Verfahren beizubehalten, gleichzeitig aber die Mitwirkung der Bevölkerung und die kantonale Vorprüfung zu stärken.

Die Kommission beantragt dem Kantonsrat zusätzlich eine Anpassung. Vor der Gemeindeabstimmung soll nur mehr der Regierungsrat und nicht auch das Schwyzer Verwaltungsgericht über Beschwerden gegen kommunale Nutzungspläne entscheiden. Erst nach der Urnenabstimmung soll Beschwerde beim Schwyzer Verwaltungsgericht und alsdann beim Bundesgericht erhoben werden können. Diese Anpassung dient der Verfahrenseffizienz.

Änderung beim Gewässerabstand Aus der Kommission kam ein Antrag, dass gegenüber eingedolten Gewässern innerhalb der Bauzonen auf die Einhaltung von Gewässerabständen verzichtet werden kann, wenn die Gemeinde im Nutzungsplan auf die Ausscheidung eines Gewässerraums verzichtet hat. Die Kommission ist diesem Antrag einstimmig und einem Zusatzantrag mehrheitlich gefolgt.

Beim Zonengrenzabstand gegenüber der Landwirtschaftszone wollte der Schwyzer Regierungsrat daran festhalten, dass die Baubewilligungsbehörde die Abstände im Einzelfall festlegen kann. Die Kommission beantragt nun eine Differenzierung zwischen Haupt- und Nebengebäuden, um mehr Planungssicherheit zu erhalten.

Ein weiterer Änderungsantrag betrifft die Entschädigung bei offensichtlich rechtsmissbräuchlichen Einsprachen. Bisher wurde ein Parteikostenersatz nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ausgerichtet. Neu soll dies auch bei Einsprachen erfolgen.

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