Veröffentlicht am

Urig-Schule – Schwyzer Regierung zieht sich aus der Verantwortung

Urig-Schule – Schwyzer Regierung zieht sich aus der Verantwortung Urig-Schule – Schwyzer Regierung zieht sich aus der Verantwortung

Ein FDP-Kantonsrat möchte mehr zur Schule ein-s-ein des Vereins Urig Schwyz wissen. Die Schwyzer Regierung blockt ab.

Die Schwyzer Regierung gibt in ihrer kurz gehaltenen Antwort auf eine Interpellation von FDP-Kantonsrat Urs Rhyner und acht Mitunterzeichnenden Auskunft über die Schule ein-s-ein des Vereins Urig Schwyz. Dabei zieht sich die Regierung insofern aus der Verantwortung, indem sie festhält, dass der Schwyzer Erziehungsrat und nicht der Regierungsrat für die Erteilung der Betriebsbewilligung zuständig sei: «Die Zuständigkeit für die Behandlung entsprechender Gesuche beziehungsweise die Bewilligung liegt beim Schwyzer Erziehungsrat.» Auf die Frage, wie der Schwyzer Regierungsrat sicherstellen könne, dass es sich bei Urig Schwyz um keine Sekte handle, schreibt die Regierung: «Der Schwyzer Regierungsrat kann dies nicht sicherstellen.» Laut Regierung steht die Schule unter Aufsicht des Schwyzer Amtes für Volksschulen und Sport (AVS). Die Abteilung Schulcontrolling des AVS sei in regelmässigem Kontakt mit den Schulleitungen und nehme auch Besuche vor Ort vor. Diese Schulbesuche werden nicht verdeckt, sondern angemeldet durchgeführt und dauern rund zwei Stunden. Kontrolle erst nach vier Jahren – oder bei begründetem Anlass Im Gespräch mit den Schulleitern werden die eingereichten Unterlagen thematisiert. Dabei sollen die Inspektoren erkennen, ob die Vorgaben eingehalten werden. Eine vertiefte Prüfung ist nicht die Absicht. Wie ausgeführt wurde, seien alle Schwyzer Privatschulen «gut unterwegs». Erst nach vier Jahren wird die Schule umfassend überprüft: Mit einer Selbstdeklaration habe der Schwyzer Erziehungsrat ein Instrument geschaffen, das bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften, Weisungen oder Anordnungen kantonaler Behörden durch den privaten Schulträger die Möglichkeit biete, die Betriebsbewilligung wieder zu entziehen, hiesst es von der Schwyzer Regierung.

Die Erneuerung der Betriebsbewilligung erfolgt nach vier Jahren: «Alle vier Jahre findet zur erforderlichen Bewilligungserneuerung oder bei begründetem Anlass jeweils eine gezielte Qualitätsüberprüfung statt», heisst es in der Antwort der Schwyzer Regierung weiter. Dabei sei-en mehrere Personen der Abteilung während rund einer Woche an der Schule vor Ort und würden diverse Aspekte des Qualitätsrahmens sowie die Erfüllung allfälliger Auflagen und die Einhaltung der Weisungen prüfen. Konkret wird die Zusicherung, dass die Schule den Staat anerkennt, die gesetzlichen Vorgaben, Weisungen und Anordnungen respektiert und ihre Schülerinnen und Schüler weder psychologisch noch religiös abhängig macht – wenn überhaupt – dann also erst nach vier Jahren überprüft. Verträge sind nicht öffentlich

Die Vereinsschule ein-s-ein hat laut der Schwyzer Regierung zusammen mit dem Gesuch einen Businessplan eingereicht. Die Finanzierung erfolge demzufolge über Elternbeiträge (Schulgeld) sowie Spenden. Eine staatliche Finanzierung sei ausgeschlossen. Laut Interpellanten haben in anderen Kantonen Urig-Schulen die Bewilligung nicht erhalten. Warum das so ist, weiss die Schwyzer Regierung nicht, «der Schwyzer Regierungsrat verfügt weder über Kenntnisse von in anderen Kantonen eingereichten Gesuchen zur Führung privater Volksschulen, noch über deren Gründe zur Annahme oder Ablehnung».

Zusammen mit dem Gesuch zur Bewilligung einer privaten Volksschule wurden auch die Vereinsstatuten eingereicht und die Zusammensetzung des Vorstands offengelegt. Eine aktive Information darüber obliege den zuständigen Organen eines Vereins, «der Schwyzer Regierungsrat sieht sich diesbezüglich nicht in der Pflicht». Der Antrag des Vereins Urig Schwyz wie auch die Bewilligung des Schwyzer Erziehungsrates seien aus rechtlichen Gründen nicht öffentlich zugänglich.

Share
LATEST NEWS