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Der Kanton Schwyz hat das «Wendelstubli» gekauft

Der Kanton Schwyz hat das «Wendelstubli» gekauft Der Kanton Schwyz hat das «Wendelstubli» gekauft

Der Tunneleinstich für den Morschachertunnel erfolgt in Ingenbohl beim ehemaligen Restaurant Wendelstube. Das Gasthaus wird im Jahr 2025 abgebrochen.

Ein Traditionshaus mit Geschichte verschwindet aus dem Talkessel: Das Gasthaus Wendelstube wurde grundbuchamtlich dem Kanton Schwyz überschrieben. Wie Stefan Gielchen, Projektleiter der A4 Neue Axenstrasse, ausführt, hat man sich mit den Eigentümern über einen «Betrag, der nicht öffentlich kommuniziert wird», geeinigt. Abgemacht ist: Das «Wendelstubli» soll bis im Oktober geräumt sein, abgerissen wird das Haus im Frühjahr 2025.

Gefahr, dass Steine durch die Luft geflogen kamen Bereits vor 51 Jahren musste die Gaststätte Wendelstube an ihrem alten Standort aufgrund des Steinbruchs Unterschönenbuch und nicht zumutbarer Immissionen weichen: Bei Sprengungen bestand die Gefahr, dass Steine durch die Luft geflogen kamen. Der Steinbruch ist mittlerweile aufgeschüttet, in Unterschönenbuch ist Ruhe eingekehrt.

Im Jahr 1972 wurde Land getauscht und etwa 500 Meter weiter unten im Talboden ein neues Gasthaus gebaut. Nun, etwas über fünfzig Jahre später, muss das Gebäude erneut weichen, weil hier der Morschachertunnel für die A4 Neue Axenstrasse gebaut wird. Es sei ein besonderes Schicksal, sagte der damalige Schwyzer Regierungsrat und Baudirektor Othmar Reichmuth, dass eine Privatperson zwei Mal in ihrem Leben Land für öffentliche Interessen verlassen müsse.

Kein neues«Wendelstubli» Othmar Auf der Maur, ehemaliger Inhaber des «Wendelstubli», ist mittlerweile verstorben. Er hatte gegen den Bau des Morschachertunnels Einsprache geführt. Wenn der Kanton Schwyz den Tunnel bauen wolle, müsse für ihn Realersatz in Form von Land und einem Haus mit Restaurant geschaffen werden, so seine Bedingung.

Auf der Maur hat sich später bereit erklärt, mit seiner Gaststätte vom aktuellen Standort in die unmittelbare Nähe der St. Wendelinskapelle zu ziehen. So weit ist es aber nicht gekommen. Zwar wurde für eine Neubaute ein «drittverbindliches Vorentscheidverfahren » eingeleitet, das aber nie in einem Baugesuch für ein neues «Wendelstubli » mündete.

Foto: Andreas Seeholzer

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