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Nach Bundesgerichtsentscheid: Lauerz auf Schadenersatz verklagt

Der Eigentümer einer Liegenschaft, der zum Rückbau verschiedener Bauten verurteilt worden ist, belangt die Gemeinde Lauerz wegen widerrechtlich erteilter Baubewilligung.

one. Der Fall sorgte im Januar 2022 für Aufsehen: Die Eigentümer eines oberhalb von Lauerz gelegenen Bauernhauses mit angebautem Gadenhaus sind vom Bundesgericht verurteilt und verpflichtet worden, Rückbauten vorzunehmen. Dies betraf einerseits Ausbauten, die von den Voreigentümern vorgenommen worden waren. Andererseits ordnete das Bundesgericht auch den Rückbau von Bauten an, die von der Gemeinde Lauerz später bewilligt worden waren. Die angeordneten Rückbauten sind inzwischen erfolgt. Doch erledigt ist die Sache deswegen noch nicht. Die Eigentümer des ausserhalb der Bauzone liegenden Grundstücks ha-ben gegen die Gemeinde Lauerz eine Staatshaftungsklage beim Schwyzer Verwaltungsgericht eingereicht. Bürger muss sich auf Entscheid der Behörde verlassen können Nicht bestritten ist, dass die vom heutigen Eigentümer (seit dem Jahr 1995) vorgenommenen Arbeiten am Sitzplatz, Gewächshaus und an der Laube vom Gemeinderat Lauerz bewilligt worden sind, obwohl die Baugesuche offenbar spurlos verschwunden sind. Bauabnahmen sind offenbar auch keine erfolgt. Unbestritten ist auch, dass das Bundesgericht letztlich auf eine Intervention des Bundesamts für Raumentwicklung die Schwyzer Entscheide als widerrechtlich taxierte und deshalb aufhob.

Diese widerrechtlich erfolgten Baubewilligungen sind laut den Grundstückeigentümern die Ursache für die entstandenen Schäden. Die Kläger verlangen von der Gemeinde Lauerz einen Schadenersatz von über 72’000 Franken plus Zins von fünf Prozent seit dem 10. Januar 2023.

«Der Bürger muss sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auf einen Entscheid der Behörde verlassen können», begründete der Rechtsvertreter des Ehepaares an der öffentlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht die Staatshaftungsklage.

Wenn die Gemeinde wie hier einen Fehler begehe, müsse sie für den entstandenen Schaden aufkommen. Der Klägeranwalt bedauerte, dass die Gemeinde sich weigere, eine Einigung zu erzielen. «Die Gemeinde verweigert sogar das Gespräch», sag-te er.

Vor Gericht bestehe kein Raum für eine Einigung Der Anwalt der Gemeinde Lauerz bestätigte vor Gericht, dass kein Raum für eine Einigung bestehe und dass die Klage vollumfänglich abzuweisen sei. Die Gemeinde berufe sich auf die Argumentation des Bundesgerichts, das dem Eigentümerpaar keine Gutgläubigkeit zugestand.

Diese bundesgerichtliche Beurteilung kritisierte der Rechtsanwalt der Eigentümer. Es könne doch nicht sein, dass vom einzelnen Bürger verlangt werde, er müsse es besser wis-sen als die Baukommission. Und es könne doch auch nicht sein, dass bei einem Falschentscheid dieser Fachkommission der Bürger den Schaden tragen müsse. Das Schwyzer Verwaltungsgericht wird das Urteil schriftlich eröffnen. Wann das der Fall sein wird, konnte Gerichtsvizepräsident Vital Zehnder nicht sagen.

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