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Kompetenzen sollen bleiben, wie sie sind

Die Schwyzer Regierung ist gegen eine allfällige Neuverteilung der Kompetenzen im Volksschulwesen.

In einem Postulat bemängelten SVP-Kantonsrat Max Helbling (Steinerberg) und drei Mitunterzeichnende die Kommunikation zwischen der Bildungskommission (BKK), dem Erziehungsrat und dem Schwyzer Bildungsdepartement: «Die Praxis zeigt, dass aufgrund der Strukturen und des Verhaltens einzelner Instanzen weder ein angemessener Informationsfluss noch eine zeitnahe Möglichkeit zur Einflussnahme zu wichtigen Veränderungen in der Volksschule gewährleistet ist.» Daher forderten sie eine stärkere Einbindung der Bildungskommission im Informationsfluss sowie in Betracht zu ziehen, die Kompetenzen zwischen den erwähnten Beteiligten neu aufzuteilen. Zudem soll die Kostenkontrolle bei Ausgabenbeschlüssen gestärkt und die Steuerung des Volksschulwesens neu organisiert werden – hierzu wurde auch eine Prüfung zur Auflösung des Erziehungsrats angeregt. Regierung sieht weder Bedarf noch rechtliche Grundlage In seiner Antwort macht der Schwyzer Regierungsrat klar, dass die Bildungskommission und der Erziehungsrat aus rechtlichen Gründen nicht vermengt werden könnten. «Bei der Bildungskommission handelt es sich um ein Organ der Legislative, der Schwyzer Erziehungsrat führt exekutive Aufgaben aus», heisst es in der Antwort. Zudem seien bereits Massnahmen zur Verbesserung des Informationsflusses realisiert worden.

Beantragt wird, das Postulat für nicht erheblich zu erklären Bei seinen Vorhaben führe der Schwyzer Erziehungsrat jeweils eine dreimonatige Anhörung bei den Schulträgern (Gemeinden, Bezirke, Lehrer- und Schulleiterverbände) durch, bevor es zum Beschluss komme.

Daher sieht die Schwyzer Regierung auch keinen Bedarf bei der Stärkung der Kostenkontrolle. Bezüglich der Reorganisation und der Auflösung des Erziehungsrats verweist der Schwyzer Regierungsrat auf die im November 2022 deutlich gutgeheissene Teilrevision des Volksschulgesetzes.

«Weder im Vorfeld noch in der Debatte wurde der Ruf nach einer fundamentalen Änderung der Zuständigkeiten im Volksschulwesen laut», so der Schwyzer Regierungsrat, der dem Kantonsrat beantragt, das Postulat für nicht erheblich zu erklären.

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