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Finanzdirektor: «Eine Rückweisung würde mich erstaunen»

Innert zwei Jahren hat das Finanzdepartement den Innerkantonalen Finanzausgleich neu aufgegleist. Finanzdirektor Herbert Huwiler ist überzeugt, dass es eine «mehrheitsfähige » Vorlage ist – trotz teils heftiger Kritik.

Für Bürgerinnen und Bürger, die unter dem Begriff «Finanzausgleich » nur Bahnhof verstehen: Warum braucht es das Gesetz zum neuen Innerkantonalen Finanzausgleich (IFA)? Das geltende System ist in die Jahre gekommen, volatil und setzt zum Teil falsche Anreize. Mit der neuen Systematik können die Mittel zielgerichteter sowie stabiler verteilt werden. Sind Sie überrascht, wie stark die Kritik jetzt teils ausfällt? Nicht wirklich, intensive Debatten sind und sollen Teil des politischen Prozesses sein. Da jährlich viel Geld über den Finanzausgleich fliesst, ist mit starken Emotionen zu rechnen. Das ist übrigens bei allen Kantonen zu beobachten, wenn der Finanzausgleich zum Thema wird. Ihr Parteikollege Manuel Mächler wirft den «Machern» des neuen IFA ausdrücklich «Fehler » vor bei der Verwendung von bestimmten Indikatoren. Dadurch würden die falschen Gemeinden entlastet. Ist das Ausgleichssystem doch nicht so gut wie beabsichtigt? Jede Gemeinde würde natürlich gerne mehr Geld beziehen oder weniger Geld bezahlen, das ist ja ganz normal. Das hat aber nichts mit der Güte des Systems zu tun. Selbstverständlich ist kein Finanzausgleich für alle perfekt, und einige möchten die Stellschrauben zu ihren Guns-ten ändern. Da kommen manchmal genau gegensätzliche Forderungen auf «die Macher» zu. Es kann auch nicht jeder Sondereffekt separat finanziell ausgeglichen werden. Die vorliegende Systematik ist eine technisch breit anerkannte Lösung, die Indikatoren wurden speziell für den Kanton Schwyz zusammengestellt. Auch beim viel grösseren Ressourcenausgleich ha-ben wir einen Schwyzer Mechanismus, der auf unsere Bedürfnisse ausgerichtet ist. Dass es nicht nur Gewinner geben kann, ist klar, ansonsten hätte man den Finanzausgleich schon vor Jahren geändert. Das Problem ist wohl eher, dass teils auch die reichsten Gemeinden profitieren. Warum ist das so? Die Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 schlägt Verbesserungen in vielen Bereichen vor. Zum Beispiel übernimmt der Kanton eine höhere Beteiligung bei der Lehrpersonenbesoldung. Von diesen rund 48 Millionen Franken jährlich profitieren natürlich alle Gemeinwesen. Im Finanzausgleich selbst leisten die steuerkräftigsten Gemeinwesen zukünftig höhere Zahlungen. Gleichzeitig profitieren sie aber auch vom ressourcenunabhängigen Ausgleich von Sonderlasten. In der Nettobetrachtung verbleibt somit auch bei den steuerkräftigen Gemeinden ein Plus, wenn auch ein vergleichsweise geringes. Der Bezirk Höfe muss als einziges Gemeinwesen mit einem Minus von 2,9 Millionen Franken rechnen. Eine Hauptkritik ist: Die Steuerunterschiede zwischen den Gemeinden werden nicht ausreichend verringert. Das war doch ein Hauptziel? Was braucht es, dass die Steuerdisparität im Kanton Schwyz sinkt? Das ist eine spekulative Behauptung. Viele Gemeinwesen können basierend auf den zusätzlichen Mitteln ihre steuerliche Belastung deutlich senken, sofern die zusätzlichen Mittel auch dafür eingesetzt werden. Gemäss den Berechnungen könnten beispielsweise Schwyz, Arth, Ingenbohl, Schübelbach und Einsiedeln ihren Steuerfuss jeweils um rund fünfzig Prozentpunkte sen-ken. Nur schon diese Gemeinden vereinen über einen Drittel der Schwyzer Bevölkerung. Andere und insbesondere auch kleine Gemeinden könnten zum Teil noch stärkere Senkungen vornehmen. Das Ziel der Vorlage wird somit bestens erreicht, es kann eine Angleichung erfolgen. Um Verlierer beim Systemwechsel zu stützen, hatten Sie zuerst einen sogenannten Härtefallfonds vorgeschlagen, dann aber davon abgesehen. Die Schwyzer Regierung soll stattdessen die Kompetenz haben, eigenhändig Zusatzgelder zu sprechen. Gut und schön, doch was passiert, wenn der Kanton Schwyz spa-ren muss? Sind die Gemeinden dann nicht vom Goodwill der Schwyzer Regierung abhängig? Im Gegenteil. Gegenüber dem jetzigen System sind dem Schwyzer Regierungsrat deutlich engere Schranken gesetzt. Er könnte das System in einem sinnvollen Mass steuern und auf neue Entwicklungen reagieren, ist jedoch an Mindestzahlungen gebunden. Das ist bis jetzt nicht der Fall. Kritisiert wird auch, dass keine Transparenz herrsche. Warum werden die Berechnungsgrundlagen nicht vollumfänglich offengelegt?

Der Schwyzer Regierungsrat hat im Bericht an den Kantonsrat auf über 62 Seiten transparent alle notwendigen Informationen und Berechnungen offengelegt. Die zuständige Kommission verfügte noch über viel zusätzliches Zahlenmaterial und Möglichkeiten zu Simulationen am PC. Die Kritik steht jetzt im Raum. Wie viele im Schwyzer Kantonsrat schliesslich gegen die Vorlage stimmen, wird sich zeigen. Wie zuversichtlich sind Sie, dass auf sie eingetreten und am Ende angenommen wird? Ich bin durchaus zuversichtlich. Die aktuelle Revision basiert auf dem Bericht «Finanzen 2020» der im Mai 2020 mit 78 zu 12 Stimmen vom Schwyzer Kantonsrat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Ein Jahr später wurde dem Regierungsrat mit 80 zu 14 Stimmen der Auftrag für diese Revision erteilt. Im Rahmen der Erarbeitung wurden die Gemeinwesen und die zuständige Kommission intensiv konsultiert sowie viele Bedürfnisse aus der Vernehmlassung umgesetzt. Der Kanton Schwyz nimmt auf breiten Wunsch hohe Kosten auf sich und entlastet die Gemeinwesen massgeblich. Die Vorlage überzeugt meines Erachtens auch bei einer allfälligen Abstimmung. Was würden Sie zu einer Rückweisung sagen? Eilt es derart, dass keine Zeit mehr bleibt für erneute Nachjustierungen? Eine Rückweisung würde mich erstaunen. Der Schwyzer Regierungsrat hatte eine längere Bearbeitungszeit beantragt, was vom Kantonsrat abgelehnt wurde. Nun wurde die Vorlage mit hohem Engagement und vielen Überstunden in verkürzter Zeit auftragsgemäss vorbereitet. Bessere, mehrheitsfähige Lösungen hat bisher niemand. Bei Verzögerungen müssten Gemeinden und Bezirke länger auf ihre finanzielle Entlastung warten.

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