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Den Kantonstierarzt zurückgepfiffen

Das Kantonsgericht spricht eine Frau frei, die Hunde aus dem Ausland importierte und weitervermittelte.

one. Die Frau aus dem Bezirk Höfe fiel dem Kantonstierarzt der Urkantone 2020 auf, als sie vier Hunde aus dem Ausland in die Schweiz importierte. Drei davon behielt sie, einen vermittelte sie in der Schweiz weiter. Per E-Mail wurde sie vom Kantonstierarzt auf die geltenden Bestimmungen zum Import und Handel von Heimtieren hingewiesen.

Wenige Monate später importierte die Frau erneut einen Hund aus dem Ausland und vermittelte das Tier weiter in den Kanton Bern. Darauf wies die Behörde die Dame erneut auf die geltenden Bestimmungen hin. Als die Hundeliebhaberin aber wenige Monate später wieder ohne Bewilligung einen Hund aus Russland importierte und diesen für 1000 Franken weiterverkaufte, platzte dem Kantonstierarzt der Kragen. Er verklagte die Frau. Die Einzelrichterin am Bezirksgericht Höfe sprach die Dame der vorsätzlichen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz schuldig und büsste sie für diese Übertretung mit 600 Franken.

Die Höfnerin zog den Fall weiter ans Kantonsgericht und ver-trat den Standpunkt, dass ihr kein gewerbsmässiger Handel mit Tieren nachgewiesen werden könne, weshalb sie auch keine Bewilligung benötigt habe. Diese Argumentation stützte nun auch das Kantonsgericht, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Der Hundehalterin könne tatsächlich kein gewerbsmässiger Handel vorgeworfen werden. Belegt sei diesbezüglich nämlich bloss der eine Fall, bei dem sie für einen vermittelten Hund 1000 Franken kassierte. Aus den beiden übrigen angeklagten Vermittlungshandlungen gehe nicht hervor, ob und wie die Vermittlung mit Geld abgegolten worden sei. Das Kantonsgericht hiess die Berufung der Frau gut, hob das Urteil der Vorinstanz auf und sprach die Frau von den erhobenen Vorwürfen frei.

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