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Bruno Suter freigesprochen – aber das Gericht tagt weiter

Bruno Suter freigesprochen – aber das Gericht tagt weiter Bruno Suter freigesprochen – aber das Gericht tagt weiter

Das Schwyzer Kantonsgericht spricht den Muotathaler Wirt frei, das Verwaltungsgericht weist eine Beschwerde Bruno Suters ab. Nun kommen beide Fälle vor Bundesgericht.

Der Muotathaler Wirt Bruno Suter hat während der Pandemie nicht alle staatlichen Corona-Auflagen befolgt und sein Restaurant Hölloch offen gehalten. In der Folge hat der Wirt konsequent den Rechtsweg beschritten. Suter sagt: «Die Justiz soll überprüfen, ob die Anordnungen des Staats während der Pandemie rechtlich haltbar waren und ob ich für das Nichteinhalten gebüsst werden kann.» Bruno Suter wehrte sich in einem Verwaltungsverfahren (siehe Kasten) und in einem Strafverfahren.

Im Strafverfahren ist Bruno Suter vom Kantonsgericht Schwyz Ende Juni vollumfänglich freigesprochen worden, weil die Anklage ungenügend war. Ein Schuldspruch wegen Nichttragens der Gesichtsmaske werde aufgehoben, da die Anklage ihm dies nicht konkret vorwerfe, schreibt das Gericht im Urteil, obwohl mit der Covid-19-Verordnung eine Grundlage für eine Bestrafung bestanden habe. Suter war bereits vom Bezirksgericht vom Vorwurf der mangelhaften Umsetzung des Schutzkonzeptes wegen einer ungenauen Anklageschrift freigesprochen worden. Muss er trotzdem bezahlen?

Ein weiterer Freispruch erfolgt bezüglich des Vorwurfs der Zertifikats-Nichtkontrolle – ebenfalls wegen Mängeln in der Anklageschrift. «Über die Vorkehrungen, die der Beschuldigte unterlassen haben soll, schweigt sich die Anklage aus», schreibt das Kantonsgericht.

Das Kantonsgericht hat Suter also von Schuld und Strafe freigesprochen, ihm aber dennoch Teile der erstinstanzlichen Verfahrenskosten auferlegt. Für Suter unverständlich: «Warum muss ich Verfahrenskosten tragen, wenn ich doch vollumfänglich freigesprochen wurde?» Das Urteil des Kantonsgerichts Schwyz ist nun mit Beschwerde ans Bundesgericht gezogen worden und richtet sich gegen die hälftige Kostenauflage trotz Freispruchs.

Das Kantonsgericht auferlegt Suter die verbliebenen hälftigen, erstinstanzlichen Verfahrenskosten mit der Begründung, er habe gegen die «offensichtlich zum Schutz der öffentlichen Gesundheit geforderte individuell zu kontrollierende Zugangsbeschränkung auf Personen mit Zertifikat» verstossen. «Dem Beschuldigten war unabhängig von den strafrechtlichen Vorwürfen und der ungenauen Anklageschrift bekannt, worum es gesundheitspolizeilich ging.» Zudem habe er es nebst dem Verwaltungsverfahren «geradezu zusätzlich noch auf ein Strafverfahren angelegt, obwohl er um die gesundheitspolizeilichen Anordnungen wusste».

Das Kantonsgericht werfe seinem Mandanten «ein rechtswidriges Verhalten vor, wovon er aber durch dasselbe Urteil freigesprochen worden ist», sagt der Rechtsvertreter Suters auf Anfrage. «Das ist absurd und unverständlich. Das ist aktenwidrig, ein krasser Verstoss gegen die Unschuldsvermutung und gegen das Willkürverbot.»

Foto: Andreas Seeholzer

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