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Polizisten bedroht und beschimpft

Ein 37-Jähriger widersetzte sich nach einer Auseinandersetzung einer polizeilichen Wegweisung.

fko. Im Sommer des letzten Jahres rückten gegen 22 Uhr eine Polizistin und ein Polizist in Ausserschwyz wegen einer häuslichen Auseinandersetzung aus. Ein 37-jähriger Mann stritt sich mit einer Frau heftig. Als die Polizei ihn aufforderte, die Wohnung zu verlassen, mein-te er, diese solle sich nicht mit ihm anlegen und er werde die Wohnung nur bei Gebrauch der Schusswaffe von Seiten der Polizei verlassen. Die beiden Polizeifunktionäre forderten daraufhin eine zweite Patrouille zur Unterstützung an.

Nach langer Diskussion verliess der 37-Jährige die Wohnung dann doch – selbstständig und in Begleitung der Polizei. Auf dem Parkplatz erklärte er dann, dass er sie alle «kaputtmachen » und sowieso zurückkehren werde.

Die Polizistin und der Polizist sprachen daraufhin bis zum anderen Morgen eine Wegweisung für das gesamte Areal aus. Der Beschuldigte fiel ihnen dabei ins Wort und erklärte, er werde das Gebiet nur unter Schusswaffengebrauch durch die Polizei verlassen.

Trotz Wegweisung zurückgekehrt Als eine halbe Stunde später die zweite Patrouille anrückte, beschimpfte er diese und verliess die Örtlichkeit. Als die Polizei die beteiligte Frau über die Wegweisung informiert hatte und das Gelände verlassen wollte, kehrte der 37-Jährige zur Wohnung der Frau zurück.

Die Polizei sprach daraufhin für 24 Stunden eine Wegweisung aus dem ganzen Dorf aus. Der 37-Jährige verhielt sich dabei erneut drohend und verbal aggressiv, sodass er in polizeiliche Gewahrsam genommen werden musste. Dabei wehrte er sich heftig und kassierte dafür eine Ladung Pfefferspray. Ein Polizist verletzte sich bei der Auseinandersetzung am Knie und musste zur Kontrolle ins Spital. Nach der Entlassung aus dem Polizeigewahrsam am folgenden Tag begab er sich trotz Wegweisung zurück zu der Frau.

Frontscheibe beschädigt Zwei Tage später nahm die Frau den 37-Jährigen in ihrem Auto mit. Währenddem schlug er an eine am Innenspiegel befestigte Musikbox – dabei entstanden an der Frontscheibe Risse – ein so genanntes Spinnennetz.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verurteilt den 37-Jährigen wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfacher Beschimpfung, vorsätzlicher einfacher Körperverletzung und mehrfacher Störung des Polizeidienstes per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 40 Franken – bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Ein Tagessatz gilt durch erstandene Haft als geleistet. Hinzu kommen eine Busse von 2050 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 2900 Franken. Die Zivilforderung der Frau hat der Beschuldigte anerkannt – sie wird auf den Zivilweg verwiesen.

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