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Ex-Mann von Multimillionärin kam mit Trick nicht durch

Jetzt kämpft er vor dem Bundesgericht gegen seine Verurteilung wegen Vermögensdelikten.

Der heute 65-jährige Schweizer war bis vor ein paar Jahren mit der inzwischen 61-jährigen Erbin einer bekannten Zürcher Industriellenfamilie verheiratet. Das Paar wohnte in Lachen. Die Frau hatte ihrem Gatten die Verwaltung ihres beträchtlichen Vermögens von rund zwanzig Millionen Franken überlassen. Sie hatte aber jederzeit Zugriff auf ihre Konten, sprach bei den zu tätigenden Investitionen mit und machte teilweise auch selber Überweisungen.

Mit dem Ende der Ehe kamen auch strafrechtliche Schwierigkeiten auf den Mann zu. Diese mündeten in eine Verurteilung vor Strafgericht wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung.

Eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten im Fokus So soll er mit dem Geld seiner Frau Aktien- und Darlehensgeschäfte in seinem eigenen Namen abgewickelt haben und Mietzinseinnahmen, die auch seiner Frau zustanden, nur auf seine Konti verbucht haben.

Das Schwyzer Strafgericht bestrafte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. 18 Monate davon muss er absitzen, der Rest wurde bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen. Die Zivilforderungen seiner Ex-Gattin im Betrag von über fünf Millionen Franken verwies das Gericht auf den Zivilweg.

Am Gerichtstag nicht erschienen Gegen das Urteil des Schwyzer Strafgerichts reichte der Beschuldigte Berufung ein, Staatsanwaltschaft und auch die Ex-Frau erhoben Anschlussberufung. Als das Schwyzer Kantonsgericht die Berufungsverhandlung durchführen wollte, erschien aber weder der Ex-Mann noch sein Verteidiger.

Einen Tag vor der Verhandlung teilte der Beschuldigte – der Monate zuvor bereits erfolglos um eine Terminverschiebung ersucht hatte – dem Kantonsgericht per Fax mit, dass er sich im Ausland befinde: Er sei positiv auf Covid-19 getestet worden und müsse sich in Quarantäne begeben. Sein Verteidiger blieb der Verhandlung unentschuldigt fern.

Berufung und Anschlussberufungen wurden abgeschrieben. Die eingereichten Belege liessen nicht «auf eine willensunabhängige Abwesenheit» schliessen, steht im kürzlich veröffentlichten Urteil. Die Einwände des Beschuldigten, der mit diesem Trick wohl eine Verzögerung bewirken wollte, erachtete das Gericht als unglaubhaft. Der Beschuldigte zog den Fall an das Bundesgericht weiter, wo er noch hängig ist.

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