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Zerstrittenes Paar zog erneut vor Gericht

Die Berufungsverhandlung vor dem Schwyzer Kantonsgericht brachte lediglich eine geringe Änderung des Strafmasses.

Rund vier Jahre lang wohnten die beiden in einem gemeinsamen Haushalt in Innerschwyz. Der heute 42-jährige Deutsche und seine etwa gleichaltrige Partnerin haben einen gemeinsamen Sohn. Ansonsten aber verband sie nicht viel Gemeinsames. Sie stritten sehr oft und zwar dermassen heftig, dass die Polizei neunmal innerhalb von zwei Jahren zu ihnen ausrücken und schlichten musste. Schliesslich klagte er die Frau wegen Beleidigung und wegen Entziehen von Unmündigen an, was dann in eine Untersuchung gegen ihn wegen Vergewaltigung führte.

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft bezeichnete den Fall «als Grenzfall, der vom Gericht entschieden werden soll.» Das tat denn auch das Schwyzer Strafgericht im Mai 2022: Es verurteilte den Mann wegen versuchter Vergewaltigung, einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung sowie Beschimpfung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie zu einer ebenfalls bedingten Geld-strafe von neunzig Tagessätzen à dreissig Franken.

Nicht wegen nichts verurteilt werden Zudem sprach das Gericht der Frau eine Genugtuung von 2000 Franken zu. Der Mann habe einmal unter Anwendung von Gewalt mit erfolgter Körperverletzung versucht, in die Frau einzudringen. Er habe sie zudem bedroht und beschimpft, urteilte das Schwyzer Strafgericht. Vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung sprach das erstinstanzliche Gericht den Mann frei.

Das Urteil akzeptierte der vom Hauptvorwurf freigesprochene Mann aber nicht: «Ich habe nichts begangen und will deswegen nicht verurteilt werden », begründete er seine Beschwerde an das Schwyzer Kantonsgericht.

Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Die seinem Mandanten angelastete versuchte Vergewaltigung habe nur schon aus technischen Gründen nicht stattfinden können. Die vorgeworfene Körperverletzung dürfe höchstens als Tätlichkeit beurteilt werden, was aber nicht angeklagt worden sei und auch nachträglich nicht mehr angeklagt werden dürfe. Verurteilt wegen versuchter Vergewaltigung und Drohung Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hielt sich relativ kurz und beantragte die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, und auch die Rechtsvertreterin der Partnerin gab sich mit der Genugtuung von 2000 Franken zufrieden, obwohl diese eigentlich zu gering ausgefallen sei.

Das Schwyzer Kantonsgericht verurteilte den Mann wie das Schwyzer Strafgericht we-gen versuchter Vergewaltigung und Drohung. Deswegen wurde er mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer bedingten Geldstrafe von vierzig Tagessätzen à dreissig Franken bestraft.

Die Geldstrafe fiel geringer aus, weil der Mann wegen einfacher Körperverletzung und Beschimpfung freigesprochen wurde. Nebst der Genugtuung von 2000 Franken und einer Entschädigung von über 1200 Franken hat der Mann, dem die Verfahrenskosten nicht vollumfänglich auferlegt wurden, dennoch rund 30’000 Franken zu bezahlen.

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