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Kleine Anfrage um das Trinkwasser

Kleine Anfrage um das Trinkwasser Kleine Anfrage um das Trinkwasser

IN KÜRZE

Kanton. Der Kanton Schwyz verfügt über ein reiches Quell- und Grundwasservorkommen. Da Wasser in seiner Bedeutung unbestritten eine stets höhere Aufmerksamkeit erfährt, richten sich viele Augen auf das Thema.

Mit einer Kleinen Anfrage wollte Kantonsrätin Irene Huwyler, (Mitte, Schwyz), von der Schwyzer Regierung wissen, ob die kantonale Gesetzgebung genügend Gewähr biete, eine Kommerzialisierung von Trinkwasser und den Verkauf von Quellen an ausländische Personen auszuschliessen. Und wie rechtlich vorgegangen werden müsste, um dies zu verhindern.

In seiner Antwort schickt das Schwyzer Umweltdepartement voraus, dass Quellen im Privatrecht, konkret im Zivilgesetzbuch, geregelt sind. Dort ist festgehalten, dass im kantonalen Wasserrechtsgesetz (KWRG) die Fortleitung von Quellen geordnet, beschränkt oder untersagt werden kann.

Auch ist die Fortleitung von Quellwasser aus dem Kanton Schwyz bewilligungspflichtig. Daher kann ein Verkauf von Quellen an ausländische Personen nicht ganz ausgeschlossen werden. Was die Veräusserung von Grundstücken – eine Quelle befindet sich auf einem Grundstück – an ausländische Personen angeht, gilt es Einschränkungen zu beachten.

Die Antwort zur Frage, wie nun vorgegangen werden müsste, um den Verkauf an ausländische Personen und die Kommerzialisierung von Wasserquellen zu verhindern, fällt eher ernüchternd aus: Die Kantone sind im Blick auf Veräusserungen von privaten Quellen nicht befugt, Regelungen zu erlassen. Es handelt sich um eine bundeszivilrechtliche Angelegenheit, für die ausschliesslich der Bund Regelungen erlassen kann. Aller-dings könnte es möglich sein, im Kanton Schwyz gewisse Quellen im KWRG als öffentlich zu erklären. Da dabei bestehende private Quellrechte entzogen würden, käme es wohl zu Widerstand aus der Bevölkerung oder Politik.

Im Gegensatz dazu handle es sich bei Grundwasser immer um ein öffentliches Gewässer. Wer Grundwasser entnehmen wolle, benötige eine Konzession und auf eine solche bestehe kein Anspruch.

Gleichzeitig rennt Irene Huwyler mit diesem Thema bei ihrem Parteikollegen und Schwyzer Ständerat Othmar Reichmuth offene Türen ein. Der ehemalige OAK-Geschäftsführer kennt die Problematik: «Bereits jetzt gibt es Alpen, die unter Trockenheit leiden. Es ist nicht auszudenken, wenn Wassermangel auch dichter bewohnte Regionen erreicht. » Damit der Verkauf von Wasserquellen in der ganzen Schweiz gesetzlich verhindert werden kann, will Reichmuth auf Bundesebene einen Vorstoss einreichen. Irene Huwyler Gwerder und Othmar Reichmuth sind sich einig und sagen unisono: «Trinkwasser darf keinesfalls kommerzialisiert werden und muss in unseren Händen bleiben.»/ud/am

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