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Ein Sexweekend mit schlechtem Ende

Das Strafgericht des Kantons Schwyz verurteilte einen 40-Jährigen unter anderem wegen Vergewaltigung zu einer bedingten einjährigen Freiheitsstrafe. Das Opfer erhält eine Genugtuung.

Die beiden hatten sich in einer psychiatrischen Klinik kennengelernt. Er litt unter Alkoholabusus, sie unter Panikattacken und weiteren psychischen Störungen. Dort kamen sie sich näher, ohne aber Sex zu haben. Ende Dezember 2020 verbrachten die beiden etwa Gleichaltrigen ein Wochenende in der Wohnung der Mutter des damals 38-Jährigen. In einer Sprachnachricht vor dem Treffen hatte sie ihm noch gesagt, sie wolle mit ihm ein Kind machen. Das sei einfach nur Gequatsche gewesen, sagte sie dem Schwyzer Strafgericht in einer emotional sehr angespannten Befragung. Da gab sie zu, an diesem Wochenende einvernehmlich Sex mit dem Beschuldigten gehabt zu haben. Teilbedingte Freiheitsstrafe und hohe Genugtuung verlangt Über die eigentliche Vergewaltigung wollte oder konnte sie aber nicht sprechen: «Ich kann nicht mehr. Seit mehr als zwei Jahren gibt es für mich nur noch dieses Thema», sagte sie nahe an einem Nervenzusammenbruch.

Der Schwyzer Staatsanwalt warf dem Schweizer vor, die Frau in der zweiten Nacht auf dem Bettsofa im Wohnzimmer von hin-ten sexuell bedrängt zu haben. Obwohl sie ihm deutlich gesagt habe, dass sie keinen Sex wolle und sie sich auch körperlich wehrte, habe er sie vergewaltigt.

Anschliessend habe er sie daran gehindert, die Wohnung zu verlassen. Erst als er von ihr abliess und ins Badezimmer ging,habe sie in die Toilette fliehen können und später, als sie nichts mehr hörte in der Wohnung, habe sie hinausgehen können, wo sie dann die Polizei alarmierte. Wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung, Tätlichkeiten und sexueller Belästigung verlangte der Schwyzer Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 27 Mona-ten, wobei 13 Monate davon zu vollziehen seien. Zudem plädierte er für eine Busse von tausend Franken sowie eine stationäre therapeutische Massnahme.

Die Vertreterin der Privatklägerin verlangte für ihre Mandantin eine Genugtuung von 15’000 Franken und etwa gleich hohe Entschädigungen. Sie habe am zweiten Abend den Sex nicht gewollt, weil er getrunken hatte. Die Vergewaltigung habe ihre Mandantin verdrängt. Sie lebe seither ohne Sozialkontakte, leide unter Schreckhaftigkeit, Verfolgungswahn und Angststörungen.

Aussagen der Frau für das Gericht glaubwürdiger Der Beschuldigte bestritt die ihm vorgeworfenen Taten: Es sei ein Wochenende voller einvernehmlichem Sex gewesen. Er wisse nicht, was plötzlich in die Privatklägerin gefahren sei. Sie habe Medikamente genommen und sei dann «ganz tuuch» geworden. Seine Mutter, die in der gleichen Wohnung schlief, wäre sicher aufgewacht, wenn die Frau sich so gewehrt hätte, sagte er. Sein Anwalt verlangte denn auch einen Freispruch. Das Schwyzer Strafgericht erachtete die Aussagen der Frau als glaubhafter. Ihre Aussagen seien als erlebnisbasiert zu betrachten, während seine Aussagen einige Widersprüche aufwiesen. Vor diesem Hintergrund wurde der Mann in fast allen Punkten verurteilt. Einzig vom Vorwurf der sexuellen Nötigung wurde er freigesprochen. Er wurde mit eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt und einer Busse von 500 Franken bestraft. Zur Behandlung der Suchtproblematik wurde eine ambulante Massnahme angeordnet. Die Schadenersatzforderungen der Privatklägerin wurde auf den Zivilweg verwiesen. Ihr wurde eine Genugtuung von 6000 Franken zugestanden. Der Verurteilte hat die Verfahrenskosten von knapp 60’000 Franken zu tragen.

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