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Das Bundesgericht beerdigt die «Seedi»-Hochbrücke

Das Bundesgericht beerdigt  die «Seedi»-Hochbrücke Das Bundesgericht beerdigt  die «Seedi»-Hochbrücke

Herber Rückschlag für die geplante neue Zufahrt und die Ausbaupläne des Seedamm-Centers in Pfäffikon.

Die Geschichte begann schon im Jahr 2016, als die Seedamm-Immobilien AG den Gemeinderat Freienbach um die Bewilligung für den Bau einer Zufahrt ab dem Autobahnanschluss Pfäffikon über eine Hochbrücke zum Seedamm-Center ersuchte. Durch diese bauliche Massnahme sollte ermöglicht werden, dass der Einkaufsverkehr nicht mehr nur via Etzelpark-Kreuzung und Schweizerhof-Kreisel fahren, sondern auch direkt ab der Autobahn zum Center gelangen kann.

Die Hochbrücke hätte die Autobahnzufahrt auch für den neu geplanten «Seedi»-Teil geregelt und war ebenfalls Voraussetzung für die Bewilligung des Anbauprojekts der Migros auf dem westlichen Teil.

Fahrbahnen müssten verschoben werden Das Projekt beschäftigte nach Beschwerden seither mehrere Behörden und Gerichtsinstanzen – und dies wiederholt. Schliesslich musste auch ein Lärmgutachten eingereicht werden. Zuletzt hatte das Schwyzer Verwaltungsgericht die Beschwerden von Nachbarn der geplanten Hochbrücke abgewiesen.

Die unterlegenen Parteien zogen die Sache vor das Bundesgericht, wo sie vor allem beanstandeten, dass das Bauvorhaben und dessen Bestandteile nicht im kommunalen Baubewilligungsverfahren, sondern im bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren bewilligt werden müssten. Dies hatte das Schwyzer Verwaltungsgericht noch verneint.

Das Bundesgericht kam aber zu einem anderen Schluss, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht: Der geplante Bau der Hochbrücke bedinge umfangreiche Anpassungen am Autobahnanschluss Pfäffikon.

Fahrbahnen müssten verschoben werden, die Ausfahrtsrampe aus Richtung Chur und die Zufahrtsrampe in Richtung Zürich müssten neu aufgebaut werden, was den Bau einer 257 Meter langen neuen Stützmauer im Abschnitt Knoten Etzelpark bis Unterführung Gwatt zwischen den Fahrbahnen Richtung Rapperswil und Richtung Chur bedinge. Gemeinde und Kanton haben eigentlich gar nichts zu sagen Von den geplanten Gesamtkosten von rund 21 Millionen Franken würden knapp 14 Millionen auf den Umbau des bestehenden Autobahnanschlusses und nur rund drei Millionen auf den Bau der Hochbrücke entfallen. Dies zeige auch, wie intensiv die Bauarbeiten auf dem bestehenden und dem Bund gehörenden Autobahnteil ausfallen würden.

Es müsse deshalb davon ausgegangen werden, dass es sich hier nicht um eine bauliche Umgestaltung «im Bereich» der Nationalstrasse handle, sondern um eine Änderung der Nationalstrasse selbst, was vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) im Plangenehmigungsverfahren genehmigt werden müsse. Die kommunale Baubewilligung und der kantonale Gesamtentscheid sei-en deshalb bundesrechtswidrig. Seedamm-Immobilien AG muss Verfahrenskosten bezahlen Die Bewilligung für die Hochbrücke dürfe erst erteilt werden, «wenn feststeht, dass die Eidgenossenschaft für die nötigen Änderungen des Anschlusses Pfäffikon sorgen wird. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt. Das entsprechende Plangenehmigungsverfahren des Bundesamts für Strassen wurde im Jahr 2014 zurückgezogen, mit der Folge, dass das Projekt nicht mehr in der aktuellen Planung für den Ausbau des Nationalstrassennetzes enthalten ist», schreibt das Bundesgericht.

Die Verfahrenskosten von 5000 Franken wurden der Seedamm- Immobilien AG auferlegt: Sie hat zudem die beiden beschwerdeführenden Parteien mit je 5000 Franken zu entschädigen.

Urteile 1C_787/2021 und 1C_9/2022 vom 25. April 2023

Foto: zvg

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