Veröffentlicht am

Stabilität durch EL-Reform

Die Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) im Jahr 2021 bewirkte gemäss dem Jahresbericht 2022 der Ausgleichskasse Schwyz zwar die gewünschten Effekte, doch der Aufwand in der Verwaltung nahm stark zu.

Ergänzungsleistungen (EL) decken zusammen mit der Altersvorsorge (AHV) und der Invalidenrente (IV) den Existenzbedarf. Wie die Ausgleichskasse Schwyz in ihrem EL-Hintergrundbericht 2022 schreibt, beanspruchten im vergangenen Jahr mehr als 3600 Menschen im Kanton Schwyz Ergänzungsleistungen.

Gemäss Jahresbericht wurden Ergänzungsleistungen im Umfang von knapp sechzig Millionen Franken bezogen. Dies entspricht einem leichten Rückgang von knapp vier Prozent. An diese Gesamtausgaben leistete der Bund einen Beitrag von über 19 Millionen Franken, also rund einen Drittel. Die restlichen Kosten trägt seit Anfang des Jahres 2021 allein der Kanton Schwyz. Pflege und EL sind entflochten

Seitdem ist das reformierte Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) in Kraft. Die Reform strebte unter anderem den Erhalt des Leistungsniveaus sowie eine stärkere Berücksichtigung des Vermögens an. Im Kanton Schwyz gelten die diesbezüglichen Bestimmungen seit dem Ja zur kantonalen Gesetzesvorlage vom 26. September 2021. Die Gesetzesreform brach-te unter anderem die Entflechtung zwischen den Ergänzungsleistungen und der Pflegefinanzierung. Diese waren im Kanton Schwyz seit dem Start der Pflegefinanzierung im Jahr 2011 administrativ und finanziell verbunden gewesen.

Gemeinden sind entlastet

«Die Entflechtung hat sehr gut geklappt. Jetzt sind die Kosten transparent zu separieren», erklärt Bruno Bürgler, Bereichsleiter Leistungen in der Ausgleichskasse Schwyz. Flankierend zur Entflechtung hatte man im Kanton Schwyz sowohl im Parlament wie auch durch das Stimmvolk noch diverse weitere einschlägige Anpassungenvorgenommen– dies namentlich bei den Finanzzuständigkeiten.

Im Pflegebereich ist der Kostenanteil für die Gemeinden jüngst angestiegen. Bei den EL sieht es anders aus, wie Bürgler sagt: «Insgesamt gab es für die Gemeinden keine Mehrbelastung. Im Gegenteil: Die Gemeinden sind per Jahr 2021 vollumfänglich von den EL entlastet und tragen hier seither keine Mitfinanzierung mehr.» Wachstum der EL-Kosten gebremst Die Entflechtung entlastete die Ergänzungsleistungen auch dahingehend, dass am Ende des Jahres 2020 gemäss Bürgler «noch über 800 Personen in Alters- und Pflegeleistungen auch EL bezogen hatten. Dies bedeutete, dass bei diesen Personen die ungedeckten Pflegekosten aus dem EL-Topf finanziert wurden.» Wie der Rückgang der EL-Ausgaben um knapp vier Prozent im vergangenen Jahr zeigt, brachte die EL-Reform tatsächlich auch für den Kantonshaushalt eine gewisse Entlastung. Bruno Bürgler erklärt: «Hier hat die Reform sicherlich das Kostenwachstum etwas gebremst.» Wie er weiter ausführt, «bremst insbesondere die stärkere Verwendung der Eigenmittel das EL-Kostenwachstum». Unter anderem brachte die Reform neu eine Vermögensobergrenze bei der EL-Bemessung, zudem senkte man die diesbezüglichen Freibeträge.

Rückerstattungspflicht für Erben Seit der Reform gilt neu auch eine Rückerstattungspflicht für Erben. Stirbt ein Bezüger von Ergänzungsleistungen, müssen die Erben bei einem Erbteil von über 40’000 Franken selbst rechtmässig bezogene EL der letzten zehn Jahre zurückerstatten.

Diese neue Regelung als solche ist nicht rückwirkend, sondern betrifft erst die ab 1. Januar 2021 bezogenen EL-Leistungen. Übrigens tritt bei Ehepaaren die Rückerstattungspflicht für Erben erst beim Tod des überlebenden Ehepartners ein – auch hier gibt es die 40’000-Franken-Grenze.

Diese neuen Regelungen schlugen sich erstmals im Resultat für das vergangene Jahr voll nieder. Im Berichtsjahr hat der Kanton Schwyz rechtmässig bezogene Leistungen in der Höhe von über einer Million Franken zurückgefordert. Ein Jahr zuvor waren es noch etwas über 220’000 Franken.

Zunahme bei Rückforderungen

«In der Praxis bedeutet dies, dass wir sämtliche EL-Einstellungen überwachen und eine Rückerstattung prüfen müssen, zum Beispiel bei Todesfällen oder bei Wegzug des Bezügers in einen anderen Kanton», erläutert Bürgler.

Geht es bei Rückerstattungen rechtmässig bezogener EL primär um das Erbe, gab es auch Rückerstattungen an den Kanton Schwyz infolge von zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistungen. Im vergangenen Jahr wurden aus diesem Grund 2,57 Millionen Franken (2021: 2,05 Millionen Franken) zurückgefordert.

«Erheblich kompliziertere Arbeit» Die EL-Reform wirkte sich auch beim Verwaltungsaufwand aus. «Die Umsetzung der EL-Reform hat die Arbeit bei den EL-Durchführungsstellen erheblich kompliziert », heisst es im Jahresbericht der Ausgleichskasse Schwyz.

Bereichsleiter Bürgler ergänzt: «Wir müssen diese neuen Instrumente wie Slalomstangen aufmerksam beachten. Damit ergibt sich ein höherer Aufwand. » Ferner könne eine Einzelfallbearbeitung «nicht durchwegs automatisiert werden». Er betont, «dass bei der Ausgleichskasse Schwyz die Bearbeitungsdauer aber innerhalb der gesetzlichen Vorgaben liegt».

Verwaltung mit Ressourcenbedarf «Damit wir dieses Ziel auch bei steigender Komplexität erreichen können, haben wir aber zwangsläufig einen Ressourcenbedarf », ergänzt Bruno Bürgler. Decken könnten «diesen Bedarf technische Optimierungen wie die Digitalisierung und der Einsatz von mehr Personal».

Die Reform bei den Ergänzungsleistungen im Jahr 2021 bewirkte gemäss dem Jahresbericht 2022 der Ausgleichskasse Schwyz zwar die gewünschten Effekte, doch der Aufwand in der Verwaltung nahm stark zu.

Share
LATEST NEWS