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Knatsch um Fraktionsgelder – Kritik an der Regierung

Knatsch um Fraktionsgelder –  Kritik an der Regierung Knatsch um Fraktionsgelder –  Kritik an der Regierung

Die Fraktionen sind sich uneins, wenn es um die Erhöhung der Fraktionsgelder geht. Laut der Mitte-Partei ist die Erhöhung sogar bereits beschlossene Sache. Den geforderten Livestream aus dem Kantonsrat lehnen die FDP und Teile der SVP ab. Einig ist man sich nur bezüglich Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen.

Heute ist der Bankrat der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) parteipolitisch besetzt. Diese Bankräte zahlen «ihrer» Fraktion im Schwyzer Kantonsrat jährlich eine sogenannte Mandatssteuer. Zudem zahlt die SZKB pro Jahr 5000 Franken als freiwilligen Sponsoringbeitrag. Da der Kantonsrat gleichzeitig die oberste Aufsicht über die Schwyzer Kantonalbank hat, können die aktuellen Geldflüsse problematisch sein, insbesondere weil die Parteien – oder einige von ihnen – auf die Gelder der Mandatssteuer angewiesen sind.

Im September hatte die Aufsichtskommission für die Schwyzer Kantonalbank (KRAK) eine Motion eingereicht, die «zeitgemässe » Fraktionsbeiträge verlangt und die Abkehr von der Mandatssteuer. Diese Motion hat der Rat klar mit 53 zu 25 Stimmen erheblich erklärt – entgegen dem Antrag der Schwyzer Regierung.

Sind die höheren Beiträge schon gesprochen?

Die Schwyzer Regierung ist auch in der Folge dagegen, dass die Fraktionen wie beantragt höhere Beiträge erhalten zulasten der Staatskasse. Ebenfalls dagegen ist die SVP, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält: «Eine solche massive Vergrösserung der staatlichen Unterstützung ist aus staatspolitischen Gründen abzulehnen – ungeachtet der Intention, den Bankräten die Entschädigungen entsprechend zu kürzen.» Die anderen Parteien sind grundsätzlich für eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge und eine «Entpolitisierung des Bankrats». Die Mitte-Partei hält indes fest, dass es gar keine Anpassung der Geschäftsordnung brauche. Die Festsetzung der Entschädigung liege in der Kompetenz des Kantonsrats und dieser habe im September einer Erhöhung klar zugestimmt. Somit müssten die erhöhten Beiträge an die Fraktionen also seit Anfang dieses Jahres fliessen.

Im Übrigen verwahren sich die Mitte wie auch die SP ausdrücklich dagegen, dass sich die Regierung in dieser Thematik ablehnend äussert. «Es ist nicht Aufgabe der Schwyzer Regierung, die Geschäftsordnung des Parlaments zu kommentieren oder zu beeinflussen», hält etwa die SP fest.

Die Mitte mahnt die Schwyzer Regierung an, «umgehend wieder zur notwendigen Zurückhaltung in Bezug auf erheblich erklärte Vorstösse, insbesondere solcher bezüglich der Parlamentsorganisation, zurückzufinden ». Die Rüge an die Schwyzer Regierung ergeht auch, weil sich diese zum wiederholten Male gegen einen Livestream aus dem Kantonsrat ausgesprochen hat. Diesen Livestream wollen die GLP, die SP und die Mitte.

Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen Ein Livestream sei zeitgemäss und «geeignet, die Vorgänge der Politik auch einem breiteren, unter Umständen auch jüngeren, digitaleren Publikum näher zu bringen», schreibt etwa die GLP. Die SVP ist gespalten.

Einzig die FDP lehnt, wie die Schwyzer Regierung, die Liveübertragung ab. Die Erfahrungen während des Ratsbetriebs während der Pandemie hätten gezeigt, «dass die Videoaufzeichnung und Liveübertragung der Qualität der Ratsdebatte schaden». Die Gegner befürchten «Selbstinszenierung statt Sachpolitik».

Einig sind sich alle darin, dass die Ratsleitung bei künftigen Ereignissen wie einer Covid- Pandemie die nötigen Kompetenzen gemäss Geschäftsordnung erhält und handlungsfähig bleibt.

Mögliche Massnahmen können beispielsweise Zugangsbeschränkungen für Besucher oder das Anordnen von Schutzmassnahmen sein. Unzulässig bleiben Massnahmen, die beispielsweise die Teilnahme an den Kantonsrats- oder Kommissionssitzungen einzelner Mitglieder des Kantons- oder des Regierungsrates verhindern.

Foto: Magnus Leibundgut

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