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Für Prämienverbilligung anmelden

Die Ausgleichskasse Schwyz hat 30’000 Personen die Unterlagen für die Prämienverbilligung im kommenden Jahr zugestellt. Oft sind Krankenkassenprämien eine zu grosse finanzielle Belastung. Darum soll die individuelle Prämienverbilligung für in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebende Personen die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung vermindern.

Wie die Ausgleichskasse Schwyz schreibt, sind Prämienverbilligungen kantonale Finanzierungshilfen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann seinen Anspruch geltend machen. Die Prämienverbilligungen werden von Bund, Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert. Die Prämienverbilligung 2024 wird direkt der Krankenkasse überwiesen und von den Prämien in Abzug gebracht.

Neuerung für 2024

Den Angaben zufolge gelten neu Personen, welche heuer im Kanton Schwyz Prämienverbilligung erhalten haben, von Amtes we-gen für das Anspruchsjahr 2024 als angemeldet. Sie haben von der Ausgleichskasse Schwyz eine Anmeldebestätigung für das Anspruchsjahr 2024 erhalten.

Steuerpflichtige Personen, die in diesem Jahr keinen Anspruch auf Prämienverbilligung hatten, aber auf Grund der aktuell bekannten Steuerdaten allenfalls Anspruch auf Prämienverbilligung 2024 haben, wurden von der Ausgleichskasse Schwyz direkt mit einem Anmeldeformular 2024 und Merkblatt bedient.

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