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Der Faktor Wärme verliert an Bedeutung

eg. Was in Neubauten Pflicht ist, soll auch in bestehenden Gebäuden eingeführt werden: die sogenannte verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA),– und dies ab fünf Wohneinheiten. Dazu hatten der Kantonsrat Peter Nötzli (SP, Feusisberg) und Kantonsrätin Elsbeth Anderegg Marty (SP, Lachen) eine entsprechende Motion eingereicht.

Der Schwyzer Regierungsrat hat die Motion nun beantwortet. Im Grundsatz heisst es in der Antwort, dass die Einführung einer verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung bei bestehenden Gebäuden vorläufig nicht eingeführt wird.

Zwar gehe man von einem Einspareffekt durch individuelle Abrechnung von sieben bis zwanzig Prozent aus, aber für deren Einführung sei eine relativ lange Übergangsfrist notwendig, damit Eigentümer die Nachrüstung durchführen beziehungsweise die Vollzugsbehörden auch entsprechende Verfahren einführen könnten, um die gesetzlichen Forderungen überprüfen zu können.

Neue Mustervorschriften abwarten «Der effiziente und sparsame Umgang von Gebäudeeigentümern und Mietern mit Energie im Gebäudebereich leistet einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Versorgungssicherheit. Eine positive Verhaltensänderung soll sich entsprechend auch finanziell auszahlen», hält auch der Schwyzer Regierungsrat in seiner Antwort fest. Man will eine Kostentransparenz nach dem Verursacherprinzip. Der Faktor Wärme verliere jedoch bezüglich Nebenkosten aufgrund der laufenden energetischen Sanierung des Gebäudeparks an Bedeutung, schreibt die Schwyzer Regierung weiter.

Der Schwyzer Regierungsrat sieht in diesem Sinne die Dringlichkeit einer Revision des soeben revidierten Energiegesetzes nicht gegeben: Insbesondere, weil zurzeit bereits die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) revidiert werden und durch die MuKEn 2025 abgelöst werden sollen. Mit der Verabschiedung der MuKEn 2025 werden die Kantone aufgefordert, möglichst zeitnah ihre Gesetze zu revidieren, um für Raumwärme und Warmwasseraufbereitung ausschliesslich erneuerbare Energien zuzulassen. Der Schwyzer Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat, die Motion für nicht erheblich zu erklären.

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