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Ein Mückenkrieg landet vor dem Bundesgericht

Ein Paar wirft seinem Nachbarn vor, mit einem Biotop auf seiner Dachterrasse eine störende Mückenplage zu verursachen und verlangt happigen Schadenersatz.

Die Beteiligten an diesem Mückenkrieg sind benachbarte Wohnungseigentümer in einer Stockwerkeigentümerschaft in Pfäffikon. Im Februar 2020 reichte das Paar eine Klage ein und verlangte, dass der Nachbar den Weiher samt Biotop auf seiner Dachterrasse innert dreissig Tagen entferne.

Dort würden sich nämlich «enorme Stechmückenschwärme » entwickeln, die dann bei wärmeren Temperaturen praktisch jeden Abend kurz vor der Dämmerung auf ihre Terrasse flögen und dort für «übermässige Immissionen» sorgten, führten die Kläger aus. Sie reichten Videoaufnahmen ein, die eine Übermässigkeit in den Jahren 2017 bis 2019 belegen sollten.

Eventualiter sei der Nach-bar zu verpflichten, dem klagenden Paar 92’000 Franken samt Zins seit November 2017 zu bezahlen, da ihre Wohnung durch die Mückenplage weniger Wert habe. Zudem verlangten die Kläger eine Entschädigung von 37’375 Franken samt Zins seit Ende August 2019 für die faktisch entgangene Nutzungsmöglichkeit der Dachterrasse sowie jährlich ab Ende August 2019 bis zum rechtskräftigen Urteil 12’300 Franken.

«Plage» ist keine Das Bezirksgericht Höfe wies im Oktober 2020 die Klage ab und bürdete dem Klägerpaar die Kosten von 7000 Franken auf. Zudem sollten diese ihrem Nach-barn 9000 Franken Entschädigung bezahlen.

Nach einem gerichtlichen Augenschein kamen die Bezirksrichter zum Schluss, dass die angebliche Plage keine solche sei, dass auf einer Dachterrasse in Pfäffikon mit dem Auftauchen von Mückenschwärmen zu rechnen sei und dass es nicht erwiesen sei, dass die Mücken vom Biotop des Nachbarn stammten. Die ungeliebten Tiere könnten auch von anderen Orten in der Umgebung herkommen.

Damit war das Paar nicht einverstanden, und es zog den Mückenkrieg vor das Schwyzer Kantonsgericht. Dieses aber folgte wesentlich den Argumenten des Bezirksgerichts und wies die Klage ebenso ab. Dies geht aus dem kürzlich veröffentlichten Urteil hervor.

Nicht dokumentiert, wie die Kläger gestochen worden sind

Die Kläger würden weder veranschaulichen, was konkret unter «enormen Stechmückenschwärmen » zu verstehen sei noch würden sie aufzeigen, wie sich diese Mückenschwärme verhalten und wie lange sie sich auf der Terrasse aufhalten.

Ebenso sei nirgends dokumentiert, ob und wie die Kläger von den Mücken gestochen worden seien. So könne nicht festgestellt werden, ob durch die Mücken übermässige Immissionen verursacht würden.

Das Schwyzer Kantonsgericht wies die Beschwerde des Paares ab und legte ihm die Kosten des Berufungsverfahrens im Betrag von 6000 Franken auf. Zudem müssen sie ihrem Nachbarn eine weitere Entschädigung von 4500 Franken bezahlen.

Auch die Niederlage vor dem Kantonsgericht vermochte den Mückenkrieg von Pfäffikon nicht zu beenden. Der Fall wurde an das Bundesgericht weitergezogen, das sich nun mit dem Fall beschäftigen muss.

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