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Onkel bedroht und beschimpft

Ein 51-jähriger Österreicher wird vom Schwyzer Strafgericht wegen Schuldunfähigkeit nicht bestraft. Er muss sich aber ambulant behandeln lassen.

Der seit dem Jahr 2016 in der Schweiz lebende Österreicher mit türkischer Abstammung spricht vor dem Gericht schnell und hastig. Er sagt, es sei «alles gut, sehr gut». Seit dem Neujahr trinke er «keinen Schluck Alkohol » mehr. Das werde auch regelmässg kontrolliert. Er sagt auch: «Es war nicht gut, was ich gemacht habe. Ich bereue es, kann es aber nicht rückgängig machen.» Den Onkel mit dem Tod bedroht Der unter einer Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung ADHS und oft unter starkem Alkoholabusus bis zu über drei Promille leidende Mann hat-te sich im Sommer gar nicht im Griff. Weil ein ebenfalls in der Region Innerschwyz lebender Onkel ein Darlehen von 17’000 Franken vom Vater des Beschuldigten erhalten und noch nicht zurückgezahlt hatte, bedrohte und beschimpfte der 51-Jährige den Onkel massiv.

In rund 280 WhatsApp-Nachrichten, die er verteilt über drei Tage abschickte, forderte er das geliehene Geld zurück. Dabei bedrohte er seinen Onkel auch mit dem Tod. Er bezeichnete den Onkel unter anderem als Hurensohn, Motherfucker, Mistgeburt, Schlampe und Hure.

Weil er anschliessend im Kantonsgefängnis in Biberbrugg der damals ermittelnden Staatsanwältin drohte, sich umzubringen, falls sie einen von ihm geschriebenen Brief nicht an seine Eltern schicke, klagte ihn die vor Gericht plädierende Leitende Staatsanwältin auch noch wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte an.

Da der Mann in einem Gutachten für die Taten gegenüber seinem Onkel als schuldunfähig deklariert wurde, könne der Mann wegen versuchter Erpressung, Drohung und Beschimpfung (alles mehrfach begangen) nicht bestraft werden. Für den Mann sei eine ambulante psychiatrische Behandlung (Suchtbehandlung Alkohol) unter ärztlicher Erfolgskontrolle anzuordnen, verlangte die Anklägerin.

Staatsanwältin muss damit umgehen können Mit der ambulanten Behandlung war der Beschuldigte einverstanden. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch für die Vorbehalte gegenüber der Staatsanwältin, da die Drohungsintensität zu gering und die Drohung gegen sich und nicht gegen die Staatsanwältin gerichtet war.

Das Schwyzer Strafgericht ordnete antragsgemäss eine ambulante psychiatrische Behandlung an. Vom Vorwurf der versuchten Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sprach das Gericht den Mann frei.

Suizidandrohungen seien gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts nur dann strafbar, wenn sie gegenüber nahestehenden Personen ausgesprochen würden. Eine Staatsanwältin müsse mit einer solchen Situation umgehen können, sie sei dafür ja auch geschult worden, begründete Gerichtspräsident Ruedi Beeler das Urteil.

Wegen Schuldunfähigkeit könnten dem Mann keine Kosten aufgebürdet werden. Wegen des unanständigen Verhaltens gegenüber der Staatsanwältin wurden ihm aber dennoch zehn Prozent der Kosten auferlegt.

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