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Wie viel Geld erhalten Kirchen aus dem Lotteriefonds?

Kantonsrat Dominik Zehnder (FDP, Bäch) will mittels Interpellation in Erfahrung bringen, wie viel Geld die Kirchen aus dem Lotteriefonds erhalten.

am. «Aus Kirchenkreisen und insbesondere als Reaktion auf unseren Vorstoss für die Fakultativerklärung der Kirchensteuern für juristische Personen wird kontinuierlich darauf hingewiesen, dass die Kirchen und Kirchgemeinden einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft leisten.» Dies rechtfertige die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen. Dies schreibt Dominik Zehnder eingangs in seiner Interpellation.

21 Beiträge an Kirchen, Kapellen oder Pfarrhäuser «In diesem Zusammenhang wird nicht erwähnt, dass gemeinnützige Projekte bereits über den Lotteriefonds unterstützt werden, wobei speziell im Bereich der Denkmalpflege etliche Beiträge an Kirchen (Restaurationen) gesprochen werden», so Zehnder.

Vor gut einem Jahr hat das Schwyzer Finanzamt kommuniziert, wohin die Ausschüttungen des Lotteriefonds aus dem Jahr 2021 gelangten. 10,2 Millionen Franken seien ausgeschüttet worden. Via die Sparte Denkmalpflege hat der Lotteriefonds im Jahr 2021 insgesamt 47 Beiträge im Umfang von fast 1,9 Millionen Franken gesprochen.

Davon gingen 21 Beiträge an Kirchen, Kapellen oder Pfarrhäuser. Der Schwyzer Regierungsrat möge mehr Klarheit über die detaillierte Verteilung der Kirchenbeiträge geben, regt der FDP-Politiker an. Welche Kultusgemeinschaften sind qualifiziert für Beiträge? So möchte Zehnder unter anderem wissen, wie viel Geld in den vergangenen zehn Jahren an die gleichen Empfänger ausgeschüttet worden war und ob es sich dabei um einen jährlich wiederkehrenden Antrag handelt oder ob es auch Mehrjahresausschüttungen gebe.

Ferner will er wissen, ob die Gelder à fonds perdu ausgeschüttet werden oder ob eine Rechenschaftspflicht besteht.

«Wie stellt der Schwyzer Regierungsrat sicher, dass die Kirchgemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben ihre eigenen Steuererträge verwenden, statt diese durch Beiträge aus dem Lotteriefonds zu alimentieren?» Offenbar unklar sei auch, welche Kultusgemeinschaften und deren staatskirchenrechtlichen Körperschaften qualifiziert sind für Beiträge aus dem Lotteriefonds.

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