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Naturgefahrenkarte und Gewässerraumbedarf umsetzen

Der Souverän der Gemeinde Unteriberg stimmt am Sonntag und Vortagen über die Teilrevision Nutzungsplanung Gefahrenzone und Gewässerraum ab.

Im Jahre 2016 wollte die Gemeinde Unteriberg die Gewässerräume und Gefahrenzonen ausscheiden und verschiedene untergeordnete Änderungen im Baureglement vornehmen. Am 21. Mai 2017 verwarf der Stimmbürger die damalige Vorlage an der Urne. Seither wurden aufwendige und umfangreiche Arbeiten erledigt.

Die Teilrevision wurde vom 30. August bis 29. September 2019 zur Mitwirkung aufgelegt. Es ging eine einzige Stellungnahme ein.

Vom 10. Juli bis 9. August 2020 erfolgte die erste öffentliche Auflage. Es gingen sechs Einsprachen ein. Eine wurde vom Gemeinderat gutgeheissen, zwei teilweise gutgeheissen und drei abgewiesen. Die zweite öffentliche Auflage fand vom 7. Juli bis 9. August 2021 statt. Gegen diese ging eine einzige Einsprache und darauffolgend eine Beschwerde zu Handen des Regierungsrates ein, welche abgewiesen wurde.

Annahme wichtig für weitere Vorhaben

An der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 wurde über das Geschäft informiert. Es gab weder weitere Fragen noch wurde opponiert. Um weitere Zonenplanvorhaben voranbringen zu können, sei es wichtig, dass nun im zweiten Anlauf diesem Geschäft zugestimmt werde, führte damals Gemeindepräsident Ruedi Keller aus. Bei einem neuerlichen Nein würden andere Zonenplanvorhaben weiter blockiert.

Komplexes Vorhaben Mit der vorliegenden reduzierten Teilrevision der Nutzungsplanung sollen vorerst einzig das behördenverbindliche Gewässerrauminventar für Fliessgewässer innerhalb der Bauzone sowie die integrale Naturgefahrenkarte im Zonenplan der Gemeinde Unteriberg grundeigentümerverbindlich umgesetzt werden.

Die Teilrevision der Nutzungsplanung bezüglich Zonenplänen und Baureglement umfasst die Umsetzung der Naturgefahrenkarte und des Gewässerraumbedarfs, die als Auftrag aus dem Planungs- und Baugesetz respektive der Gesetzgebung des Bundes hervorgehen. Bei der Umsetzung der Naturgefahrenkarte gilt es Vorgaben des Regierungsrates zur kantonalen Naturgefahrenstrategie zu berücksichtigen. Gemäss diesen Vorgaben sind die Gefahrenzonen rot, blau und gelb beziehungsweise erhebliche, mittlere und geringe Gefährdung über das gesamte Siedlungsgebiet darzustellen und festzulegen. Dies führt zu einer neuen Struktur des Zonenplans. Umsetzung Gewässerbaulinien

In der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Unteriberg soll die Festlegung der Gewässerräume im Bereich von rechtskräftigen Bauzonen mittels Gewässerbaulinien erfolgen. Die Gewässerbaulinien sind mit Nutzungsvorschriften zu koppeln. Solche beschränken die Nutzung des Bereichs zwischen Gewässer und Gewässerbaulinie im Sinne der Gewässerschutzverordnung. Bei neuen Bauzonen soll bei zukünftigen Revisionen eine Gewässerraumzone ausgeschieden werden. Umsetzung Naturgefahrenkarte

In Bereichen mit kleinteiligen Parzellenstrukturen werden innerhalb der Bauzonen die Gefahrenzonen an die Parzellenstrukturen angeglichen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele Vorgaben in übergeordneten Gesetzen und Verordnungen beim Bund und beim Kanton geregelt sind.

Einige Regelungen erfahren auch keine Änderungen. Ein Beispiel: Im Gebiet Baumeli besteht gemäss rechtskräftigem Zonenplan eine Nutzungseinschränkung bezüglich Steinschlag. Zwischen der Waagtalstrasse und dieser Abstandslinie, die 45 Meter ab östlichem Strassenrand liegt, sind Gebäude mit Arbeitsplätzen gestattet. Hinter dieser Abstandslinie sind nur Lagerräume zulässig. Lagerräume müssen gemäss Eintrag im Zonenplan zusätzlich einen Abstand zur Felswand von mindestens 25 Meter aufweisen. Diese Nutzungseinschränkung bleibt weiterhin gültig.

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