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Es gibt im Kanton Schwyz insgesamt 158 Mobilfunkstandorte

Die meisten der 158 Mobilfunkanlagen entsprechen der erteilten Baubewilligung. Dies hat die Baukontrolle 2022 ergeben.

(AfU/i) Seit mehr als zehn Jahren führt das Amt für Umwelt und Energie (AfU) stichprobenweise Baukontrollen bei Mobilfunkanlagen durch. Bei der letztjährigen Kontrolle wurden zwar im Vergleich mit den Vorjahren wieder mehr, jedoch nur geringfügige, Abweichungen von den Baubewilligungen festgestellt. Aktuell betreiben die drei kommerziellen Mobilfunkanbieter Salt, Sunrise und Swisscom im Kanton Schwyz 207 Mobilfunkanlagen. Diese 207 Anlagen verteilen sich auf 158 Standorte, da einige Standorte gemeinsam von mehreren Betreibern genutzt werden. 2022 wurden von diesen 158 Standorten 25 Anlagen einer Baukontrolle unterzogen. Im laufenden Jahr werden erneut 25 Anlagen kontrolliert.

Seit zwölf Jahren lässt das AfU durch Fachfirmen Stichproben bei Mobilfunkanlagen durchführen. Dabei wird geprüft, ob die Ausrichtungen und Höhen der installierten Antennen mit den erteilten Baubewilligungen übereinstimmen. Zusätzlich wurden von jeder Antenne die Höhe der drei am höchsten belasteten Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) gemessen. Abnehmender Trend konnte 2022 nicht bestätigt werden Nur so ist gewährleistet, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung in der Umgebung eingehalten werden. Häufigkeit und Ausmass der festgestellten Abweichungen waren in den letzten Kontrolljahren tendenziell rückläufig. So fanden die beauftragten Messfirmen im Jahre 2021 lediglich bei 7 von 25 kontrollierten Standorten geringfügige Abweichungen in der Ausrichtung und Höhe einzelner Antennen. 2022 zeigte sich ein durchzogenes Bild. Von 25 kontrollierten Standorten wiesen 10 Standorte Abweichungen auf. Es kann jedoch festgehalten werden, dass die Abweichungen, wie bereits in den Vorjahren, geringfügig waren und keinen nennenswerten Einfluss auf die Strahlungsimmissionen in den umgebenen Gebäuden hatten. Das AfU hat die betroffenen Netzbetreiber aufgefordert, die Abweichungen zu korrigieren, was in den meisten Fällen bereits passiert ist.

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