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Sanierungen führten zu Mehrausgaben

53. Generalversammlung der «Vereinigten Ilgenstände» hat eine kuriose Geschichte

Am letzten Donnerstagabend wurde in der Zunftstube Bären der Jahresrückblick der Ilgenstände abgehalten. Gastgeberin war turnusgemäss die Genossame Dorf-Binzen.

W.S. Die ordentlichen Geschäfte unter der Leitung von Präsident Wilfrid Schönbächler waren rasch erledigt und gaben keinerlei Anlass zu Diskussionen. Kassier Stefan Schönbächler musste we-gen verschiedener Sanierungsarbeiten von Mehrausgaben in der Höhe von rund 22’000 Franken berichten. Die Genossamen erhielten gemäss Verteilerschlüssel 10’550 Franken. Das von Aktuar Patrick Schönbächler wie immer nach alter Väter Sitte verlesene Protokoll wurde ebenfalls genehmigt. Die Verwaltung, bestehend aus Wilfrid Schönbächler, Stefan Schönbächler und Patrick Schönbächler, stellte sich für ein weiteres Jahr zur Verfügung. Auflösung eines alten Rechts

Am Jahresrückblick wird meis-tens ein Thema aufgenommen, das vielen nicht mehr bekannt ist, doch irgendwie zur Dorfgeschichte von Einsiedeln gehört. Diesmal ging Werner Schönbächler auf das Atzungsrecht auf dem Brüel ein. Der Brüelbrief vom St. Margarethentag vom 12. Juli 1451 bestätigt, dass die Waldleute und deren Rechtsnachfolger die Genossamen von Dorf-Binzen, Euthal, Gross, Egg und Trachslau das Privileg hatten, auf der Brüelwiese ihr Vieh mit kurzen Unterbrüchen während der Heuernte bis zum 14. September zu einem bescheidenen Preis von 1.80 Franken pro Tag und Kuhessen an das Kloster weiden zu lassen. In den Dokumenten unerwähnt sind die Genossamen Willerzell und Bennau.

Die Stiftsstatthalterei besass neben dem Weide- noch ein Beackerungsrecht, von dem vor allem während der zwei Weltkriege Gebrauch gemacht wurde. Der Brüel stand dabei für die Ernte von Hackfrucht, Getreide und Kleegras mehrheitlich unter dem Pflug. Von der Gesamtfläche der Brüelmatte von 15.13 ha dienten 0.94 ha der Kiesausbeutung. Viele Einsiedler dürften sich noch an das Sandloch mitten auf der Brüelmatte erinnern.

Nach mehrjährigen Verhandlungen zwischen der Stiftsstatthalterei und den Genossamen wurde das Atzungsrecht in den 60er-Jahren allmählich aufgelöst. Da das Kloster Realersatz leistete, fiel es den Genossamen nicht schwer, auf die Ablösung einzutreten. Vielen entfernt wohnenden Bauern war es zudem nicht mehr möglich, das Vieh wegen des stark zunehmenden Verkehrs aufzutreiben.

Damit endete eine alte Tradition zwischen dem Kloster und den Genossamen zur Zufriedenheit der Beteiligten. Als eine weitere Gegenleistung für die Ablösung des Atzungs- oder Weiderechts kann die Viehausstellung auf der Brüelwiese durchgeführt werden.

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