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«Bis zu tausend Personen müssen gebüsst werden»

«Bis zu tausend Personen müssen gebüsst werden» «Bis zu tausend Personen müssen gebüsst werden»

Jetzt liegen wieder 107’000 Steuererklärungen zum Ausfüllen in den Haushalten. Fast sechzig Prozent der natürlichen Personen verlangen eine Fristverlängerung, sagt Markus Beeler, Chef der Schwyzer Steuerverwaltung.

Ich kenne Leute, bei denen bricht Panik aus: Sie bekommen Schweissausbrüche, nur schon wenn sie die Steuererklärung in der Post haben. Verstehen Sie das? Wenn dadurch Panik ausgelöst wird, ist vieles anderes sicher auch nicht gut. Aber dass wir mit unserer Post nicht helle Begeisterung auslösen, das kann ich schon verstehen. Es gibt sicher noch angenehmere Aufgaben. Was macht das Steueramt?

Die Steuererklärung auszufüllen, ist eine jährliche Pflicht. Wir versuchen, dass die Deklaration so einfach wie möglich gemacht werden kann, dass es einem einfacher von der Hand geht. Die Hauptarbeit bleibt aber, dass man unter dem Jahr die Belege und Dokumente, die notwendig sind, richtig aufbewahrt. Ist nicht auch der Zeitpunkt unglücklich? Ihre Post kommt meist in der Fasnachtszeit, eventuell am Schmutzigen Donnerstag oder Güdelmontag. Will man damit die Gunst der Stunde nutzen? (Lacht) Deshalb geht man doch an die Fasnacht! Nein, im Ernst. Wir sind ja nicht der einzige Kanton, der diese Steuererklärungsformulare innert einem gewissen Zeitrahmen versenden muss. Wir müssen jenes Zeitfenster nutzen, das uns zur Verfügung gestellt wird. Also ist es nicht extra auf die Fasnacht ausgerichtet? (Lacht) Nein, wir wollen doch nicht unsere Leute plagen! Das ist doch nicht die Idee! Die Steuererklärungen sind nun unterwegs. Ist das der Höhepunkt im Arbeitsjahr des Steueramtes, quasi der High Noon? Die Steuerverwaltung hat verschiedene Arbeiten, die Erfassung der Deklaration ist eine davon. Das ist der Startschuss für unsere Arbeit. Aber die Hauptarbeit kommt dann mit der Prüfung der Deklaration. Die meisten halten sich im Kanton Schwyz an den Abgabetermin Ende März. Dann können wir auch für die aktuelle Steuerperiode mit den Arbeiten beginnen und etwa Ende April die ersten Veranlagungen vornehmen. Wie viele Steuererklärungen für natürliche Personen haben Sie verschickt? Die Bevölkerung wächst auch im Kanton Schwyz. Mittlerweile ha-ben wir an knapp 107’000 Personen Deklarationsunterlagen versandt. Mit der Disziplin sind Sie zufrieden? Oder «vergessen» viele, die Unterlagen fristgerecht einzusenden?

Es ist ein erfreulich grosser Teil von Leuten, die ihre Steuererklärung bis Ende März einreichen. Aber es sind auch 58 Prozent, die eine Fristverlängerung eingeben.

Und wie steht es dann mit der Zahlungsdisziplin? Bekommen Sie, was in Rechnung gestellt wird? Die neuesten Zahlen kenne ich nicht. Die Zahlungsdisziplin im Kanton Schwyz war immer gut. Da hat sich trotz der Bevölkerungszunahme nicht viel geändert. Im Kanton Schwyz erhält einen Steuerabzug – das so genannte Skonto –, wer die Rechnung für das laufende Jahr bis 1. Juli vollständig bezahlt. Rund siebzig Prozent der natürlichen Personen bezahlen ihre Rechnung gleich auf den 1. Juli. Was passiert mit jenen, die die Steuererklärung nicht abgeben? Wir haben im Kanton Schwyz jeweils etwa 1000 bis 1200 Personen, die gemahnt werden müssen. Manchmal nur ein Mal, manchmal sind sogar zwei Mahnungen notwendig. Nützt das nichts, werden Bussen ausgesprochen.

Die sind dann happig. Sie können bis 10’000 Franken betragen?

Insgesamt ist das so. Aber nicht nur der Kanton Schwyz, auch der Bund kann büssen, wenn die Steuern nicht bezahlt werden. Es kann schnell teuer werden. Aber ja, es kann also insgesamt bis zwei Mal 5000 Franken gehen. Wie viele Bussen muss das Schwyzer Steueramt pro Jahr ausstellen? Das sind wiederum bis zu tau-send natürliche Personen, die gebüsst werden müssen, auch wenn es sich nur selten um einen Gesamtbetrag von 10’000 Franken handelt. So hohe Bussen sind absolute Ausnahmen. Wie läuft das praktisch ab?

Wenn jemand nicht auf die Mahnungen reagiert und keine Veranlagungsunterlagen einsendet, setzen wir uns mit dem Arbeitgeber in Verbindung und verlangen die Lohnabrechnungen. Wo wir den Arbeitgeber nicht kennen, ist es uns rechtlich erlaubt, die AHV-Ausgleichskasse anzufragen. Dann können wir uns ungefähr ein Bild von der finanziellen Situation machen und eine Veranlagung nach Ermessen vornehmen.

Müssen Sie mit Inkassobüros zusammenarbeiten? Der kantonale Steuerbezug ist Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden stellen selber Mahnungen aus oder drohen mit der Betreibung. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Wenn eine Betreibung zwar durchgeführt wurde, diese aber nicht oder nur teilweise erfolgreich war, stellt das Betreibungsamt einen Verlustschein aus.

Wie geht es dann weiter?

Es ist möglich, dass die Gemeinden die Bewirtschaftung dieser Verlustscheine selber vornehmen oder diese durch spezialisierte Firmen durchführen las-sen. Diese Drittfirmen haben klare rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten. Bilder aus amerikanischen Serien treffen hier nicht zu: Schikanen oder unverhältnismässiges Auftreten dieser Büros gibt es in der Schweiz nicht. Das läuft alles verhältnismässig ruhig, professionell und gesittet ab. Kein Anlass für Neuerungen?

Doch, das Schwyzer Finanzdepartement ist daran, die Verlustscheine beim Kanton zu zentralisieren. Statt dass die Gemeinden diese Scheine bearbeiten müssen, können sie diese Aufgabe in Zukunft dem Kanton Schwyz übertragen. Die Idee ist, dass das Schwyzer Amt für Finanzen künftig die Verlustscheine für die Steuern zentral bewirtschaftet. Das ist eine Restanz, die aus dem Projekt eSteuern kommt und bis jetzt aus Ressourcengründen noch nicht umgesetzt wurde. Dazu startet nächstens die Initialisierungsphase. Dabei wird das Projekt in einem ersten Schritt komplett durchgeplant.

Was bringt das?

Wenn das Know-how zentralisiert ist und die Fälle ein gewisses Mengengerüst aufweisen, kann die Bewirtschaftung effizienter erfolgen als bei einer dezentralen Organisation. Die Verlustscheinbewirtschaftung ist heute nur eine von ganz vielen Aufgaben der Gemeinden. Man hofft auf mehr Einnahmen?

Das Ziel ist, dass die Steuern bezahlt werden, sobald jemand wieder zu Geld gekommen ist. Ein Verlustschein ist ja immer auch eine Momentaufnahme; die finanzielle Situation kann sich später wieder verbessern. Wie viele nutzen die Onlinedeklaration eTax.SZ? Gibt es noch viele Leute, die die Steuererklärung auf Papier einreichen?

Im Kanton Schwyz sind digital zwei Varianten möglich. Man kann die Steuererklärung direkt online ausfüllen und einreichen. Oder man kann sie auf seinen PC laden, ausfüllen und online einreichen oder ausdrucken und dann mit der Post einreichen. Insgesamt füllen rund 87 Prozent ihre Steuererklärung digital aus. Direkt online eingereicht werden knapp vier-zig Prozent. Muss ich keine Angst haben, wenn meine Lohn- und Steuerangaben in einer Cloud vom Steueramt abgespeichert werden?

Nein, wir haben da klare rechtliche Abmachungen mit den Anbietern der Software. Die Daten werden durch eine topaktuelle IT-Sicherheitsinfrastruktur geschützt und bleiben auch in der Schweiz. Sie werden auf den Servern nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht. Die Datensicherheit haben wir durch eine spezialisierte Firma überprüfen lassen.

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