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Weggang von Vikar Steffen Michel

LESERBRIEFE

Lieber Daniel Hensler, mit Interesse habe ich Ihren Leserbrief vom vergangenen Freitag gelesen. Ich bin voll und ganz mit Ihren Aussagen einverstanden, es darf doch nicht sein, dass im EA Aussagen wie in einer Boulevardzeitung gemacht werden, Aussagen, in denen man ein halbes Strafregister aufzählt. Am 10. Februar wurde auch von Nicole Bunke in einem Leserbrief diese, wie sie schrieb, «tendenziöse » Berichterstattung kritisiert. Die Anmerkung der Redaktion «Die im Leserbrief kritisierten Aussagen stammen von der Kommunikationsabteilung des Bistums Chur», machen den Eindruck, dass auch die «tendenziösen » und schon fast verleumderischen Aussagen von der Kommunikationsstelle stammen. Dem ist aber nicht so, die Informationen aus Chur sehen wie folgt aus: «Es gibt unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf die Seelsorge. Im Fokus steht ein nicht adäquates Verhalten seitens des Vikars Steffen Michel. » Das mögliche Strafregister ist also von Magnus Leibundgut frei erfunden worden. Und solche Aussagen, wie sexueller Missbrauch, lassen sich nur unschwer aus dem Gedächtnis der Leserinnen und Leser löschen. Dies müsste einem Journalisten in der heutigen Zeit bestens bewusst sein.

Schade, dass der EA oder Magnus Leibundgut sich noch nicht verpflichtet fühlen, sich wenigstens für diesen groben Fehler zu entschuldigen, sondern mit dem Kommentar die Schuld nach Chur abzuschieben versuchen. Ich bin gespannt auf den Kommentar zu meinem Leserbrief.

Paul Kälin, Eigenstrasse (Trachslau)

Anmerkung der Redaktion: Der im Leserbrief erwähnte Artikel ist vom Bistum Chur und der Pfarrei Einsiedeln vor Erscheinen gegengelesen worden.

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