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Sterbehilfe in Pflegeheimen regeln

IN KÜRZE

Kanton. In Schwyzer Alters- und Pflegeheimen soll eine einheitliche gesetzliche Regelung eingeführt werden, wenn es um die assistierte Sterbehilfe geht. Heime im Kanton Schwyz, die öffentliche Mittel erhalten, sollen assistierte Suizide in ihren Räumen zulassen müssen.

Das fordern drei SP-Kantonsräte in einer eben eingereichten Motion. «Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen ihr Selbstbestimmungsrecht unabhängig vom Ort ausüben können, so die Meinung von Martin Raña (Küssnacht), Kushtrim Berisha (Schübelbach) und Elias Studer (Arth).

Über 900 Menschen seien in der Schweiz 2020 mit Hilfe der Sterbehilfeorganisation Exit aus dem Leben geschieden, die meisten in der gewohnten Wohnumgebung. «14 Prozent davon sterben mithilfe Exit in Heimen», wie es in der Motion heisst.

Selbstbestimmung am Lebensende: Dieses Grundrecht sollte nicht nur zu Hause, sondern auch in den Schwyzer Alters- und Pflegeheimen möglich sein. «Wer in einer solchen Einrichtung lebt und einen assistierten Suizid wünscht, muss sonst für den letzten Weg sein gewohntes Wohnumfeld verlassen. » Heime benötigen für Sterbehilfe eine Bewilligung des Kantons Schwyz. Gut sechs Pflegeheime kennen aktuell keine Regelung bezüglich Sterbehilfe, wie aus einer früheren Interpellationsantwort hervorgeht. Somit sei Heimbewohnern im Kanton Schwyz heute nicht garantiert, «dass sie das – vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aber auch vom Bundesgericht anerkannte – Menschenrecht auf Selbstbestimmung am Lebensende im eigenen Bett auszuüben, in Anspruch nehmen können».

Die Motionäre fordern den Schwyzer Regierungsrat auf, dem Kantonsrat eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, um die Alters- und Pflegeheime, die mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, zu verpflichten, den Bewohnern die assistierte Sterbehilfe in ihren Einrichtungen zugänglich zu machen./mri

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