Veröffentlicht am

Schwyzer Lehrerschaft muss weiterhin auf Entlastung warten

Der Schwyzer Erziehungsrat hat einen Analyse- und Massnahmenbericht einer von ihm eingesetzten Projektgruppe als ungenügend eingestuft und zusätzliche Abklärungen verlangt. Somit können noch keine Massnahmen gegen den Lehrermangel ergriffen werden.

mri. Eine vom Erziehungsrat eingesetzte Projektgruppe «Lehrpersonenmangel / Attraktivierung Lehrberuf» hat ihren Bericht und Antrag zur Eindämmung des Lehrermangels abgeliefert. Der Projektgruppe gehören nebst Vertretern des Amts für Volksschulen und Sport auch solche des Verbands der Lehrerschaft, der Schulleiter, der Gemeinden und Bezirke, der Sek I, des Gewerbeverbands sowie der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ) an.

Der Bericht beinhaltet unter anderem eine vertiefte Analyse der Ursachen für den Lehrpersonenmangel sowie zeitlich gestaffelte Massnahmen zur Abschwächung desselben.

Der Erziehungsrat hat an seiner letzten Sitzung vom Bericht Kenntnis genommen. Insbesondere bezüglich der Analyse der Gründe für den Lehrpersonenmangel zeigt sich der Erziehungsrat mit dem vorgelegten Bericht der Arbeitsgruppe noch nicht zufrieden. Er habe deshalb entschieden, weitere Abklärungen in Auftrag zu geben, wie es in der entsprechenden Medienmitteilung heisst. «Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen, soll über konkrete Massnahmen beziehungsweise deren Umsetzungszeitpunkt entschieden werden.» «Es besteht somit dringender Handlungsbedarf» Bereits im vergangenen Jahr hat-te eine Arbeitsgruppe den momentanen Bestand der Arbeitszeit der Lehrpersonen überprüft, was direkt die Attraktivität des Lehrerberufs tangiert. Sie kommt zum Schluss, dass die Anforderungen an die Lehr-person und die zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht übereinstimmen. «Es besteht somit dringender Handlungsbedarf», heisst es in diesem Bericht.

Die Arbeitsgruppe fordert, dass den Klassenlehrpersonen aller Stufen zwei Lektionen zur Verfügung gestellt werden, «dies aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, der damit zusammenhängenden Veränderungen des Berufsbildes und den daraus resultierenden Mehraufgaben». Die Zusatzlektionen sind auch im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Beurteilungssystems an der Volksschule gefordert worden (wir berichteten). Dieses System muss bis spätestens Schuljahr 2024/25 in allen Volksschulen im Kanton eingeführt sein.

Im Weiteren soll laut Prüfbericht der Berufsauftrag der Lehrer überarbeitet werden: Die Aufgabenbereiche zwischen einer Klassenlehrperson und einer Fachlehrperson sollten weiter differenziert werden. Schwyz als einziger Kanton noch ohne gesetzliche Pflicht Der Berufsauftrag soll zudem künftig auch gesetzlich verankert werden, sodass dieser verbindlich erklärt werden könne. Der Kanton Schwyz ist noch der einzige Kanton, der den Berufsauftrag nur als Empfehlung abgibt. Alle anderen haben diesen für obligatorisch erklärt.

Im Weiteren kommt die Arbeitsgruppe in ihrem Bericht, der seit Oktober 2022 vorliegt, «dass ebenfalls eine Überprüfung der Ressourcen des Systems Schule sinnvoll ist». Eine allfällige Erhöhung dieser könne zusätzlich zur Unterstützung und Entlastung der Lehrpersonen beitragen.

Man darf gespannt bleiben, inwieweit der Lehrerberuf im Kanton aufgrund der erfolgten Untersuchungen und laufenden Analysen schliesslich effektiv attraktiver gemacht werden kann. In einem ersten Schritt wird der Erziehungsrat entsprechende Massnahmen festlegen müssen.

Je nach Ausgestaltung und Finanzfolgen müsste schliesslich auch der Kantonsrat darüber befinden. Ob es zumindest mit den Entlastungslektionen an den Volksschulen bis ins übernächste Schuljahr klappt, bleibt abzuwarten.

Share
LATEST NEWS