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«Illegal ist mir scheissegal»

Das Schwyzer Kantonsgericht erhöhte die vom Bezirksgericht Schwyz ausgesprochene Strafe gegen einen notorischen und uneinsichtigen Dieb aus Nordafrika trotz eines Teilfreispruchs.

one. Das Asylgesuch des 2013 in die Schweiz eingereisten Marokkaners – vor dem Kantonsgericht behauptete er, ein Algerier zu sein – wurde abgelehnt. Da er bisher nicht ausgeschafft werden konnte, treibt er sich seit Jahren hier herum, benutzt die Notschlafstelle im Kaltbach in Schwyz – und wird immer wieder polizeilich festgenommen.

In den vergangenen Jahren hat er mehrere Diebstähle begangen. Aus Läden klaute er Esswaren oder Zigaretten, aus abgestellten Autos stahl er Geld oder Gegenstände, die er verkaufen konnte. «Ich klaue immer. Ich muss klauen. Illegal ist mir scheissegal», sagte er der Staatsanwaltschaft bei einer Vernehmung.

21 Verurteilungen – hauptsächlich wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs oder rechtswidrigen Aufenthalts – hat er hinter sich. Trotzdem wurde er weiterhin straffällig, sodass ihn das Bezirksgericht Schwyz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten, einer unbedingten Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt hatte.

Im Zweifel für den Angeklagten Dagegen gingen sowohl der Ausländer als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Nun liegt das Urteil des Schwyzer Kantonsgerichts öffentlich vor.

In einem Hauptanklagepunkt, er habe im Sommer 2020 zwischen Schwyz und Ibach Schmiere gestanden, damit ein Kollege einen Laptop aus einer Praxis klauen konnte, wurde der Beschuldigte nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen. Bei vielen anderen Delikten kam er aber nicht davon.

Mit dem Antrag auf eine sechsmonatige Freiheitsstrafe drang der Beschuldigte aber nicht durch. Das Kantonsgericht erhöhte das Strafmass trotz Teilfreispruchs auf insgesamt 19 Monate – acht Mona-te mehr als die Vorinstanz ausgesprochen und sieben Monate mehr als die Staatsanwaltschaft beantragt hatte.

Zudem wurde die wegen diverser Übertretungen ausgesprochene Busse um 200 Franken auf tausend Franken erhöht. Die Dauer des Landesverweises erhöhte das Schwyzer Kantonsgericht von sieben auf zehn Jahre.

Über Jahre hinweg notorisch geklaut

Die Aussage des Beschuldigten, dass er immer klaue und es ihm scheissegal sei, ob das illegal sei, wertete das Schwyzer Kantonsgericht als «besonders verwerfliche Haltung gegenüber fremdem Eigentum».

Mit seiner Aussage zeige der Beschuldigte, «dass ihm die Einhaltung der Gesetzesordnung gleichgültig ist». Seine eigentlichen Diebestouren und das Eindringen in abgestellte Fahrzeuge am helllichten Tag zeugten von erheblicher krimineller Energie.

Straferhöhend habe sich auch «das umfangreiche, einschlägige Vorstrafenregister» ausgewirkt. Angesichts der Häufigkeit der Delikte, der Uneinsichtigkeit des Beschuldigten sowie des völligen Mangels an Integration in der Schweiz ordnete das Schwyzer Kantonsgericht einen fakultativen zehnjährigen Landesverweis an.

Dies, obwohl aufgrund des Teilfreispruchs und mangels Katalogtat ein obligatorischer Landesverweis nicht mehr zur Diskussion stand.

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