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Weniger Abzüge für Volljährige

IN KÜRZE

Kanton. Die Einführung eines kantonalen Abzugs für Unterhaltsbeiträge an volljährige Kinder in Ausbildung «wäre harmonisierungswidrig und würde zwingendes Bundesrecht verletzen». Dies schreibt die Schwyzer Regierung in ihrer Antwort auf das Postulat «Steuerabzug für Unterhaltsbeiträge auch bei Volljährigkeit möglich?» der beiden Kantonsräte Jonathan Prelicz (SP, Arth) und Dominik Blunschy (Die Mitte, Schwyz).

Um was genau geht es? Durch Scheidungsurteile können Personen verpflichtet werden, der ehemaligen Ehepartnerin oder dem ehemaligen Ehepartner bis zum Abschluss der Erstausbildung eines Kindes Unterhaltszahlungen zu leisten. Dieser Betrag kann bis zur Volljährigkeit des Kindes von den Steuern abgezogen werden. Ist das Kind volljährig, entfällt die-ser Abzug.

Anschliessend können lediglich Kinderabzüge gemacht werden (Kanton Schwyz: 11'000 Franken, Bund: 6500 Franken). «Liegt die per Scheidungsurteil verpflichtende monatliche Unterhaltszahlung über 917 Franken, können aufgrund der Volljährigkeit des Kindes von einem Jahr auf das andere weniger Abzüge geltend gemacht werden», schreiben die beiden Kantonsräte.

Vor diesem Hintergrund wollten sie von der Schwyzer Regierung wissen, ob der Kanton Schwyz als kantonale Lösung steuerliche Abzüge für Unterhaltsbeiträge bei volljährigen Kindern bis zum Ende der Erstausbildung zulassen kann.

Wie der Schwyzer Regierungsrat in seiner Antwort schreibt, sieht er keine Möglichkeit, «dem Ansinnen der Postulanten zu entsprechen», und beantragt dem Kantonsrat, das Postulat für nicht erheblich zu erklären./see

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