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Polizei warnt vor Twint-Betrügern an Fasnacht

Die Kantonspolizei Schwyz informiert, wie man sich vor dem Twint-Trick schützen kann.

Twint etabliert sich in der Schweiz wie keine andere Bezahl-App. An immer mehr Orten kann man mit Twint bezahlen, sei es im Supermarkt, im Restaurant und neu auch an Festen. In jüngster Zeit machen aber sogenannte Twint-Trickbetrüger Schlagzeilen. Betrug funktionierte wirklich!

Einige Mitglieder einer Horwer Guggenmusig haben es im Hinblick auf ihren eigenen Maskenball selber ausprobiert: «Wir waren an einem Fest und ha-ben bewusst einen Betrug simuliert. Wir waren geschockt, weil es wirklich funktionierte», so ein Vorstandsmitglied der Guggenmusig gegenüber Tele 1. Danach gingen die Mitglieder in die Bar zurück, machten auf den geglückten Betrug aufmerksam und bezahlten den geschuldeten Betrag bar.

Dieser Twint-Trick funktioniert mit einem einfachen Screen-shot. So zahlt der Betrüger das Getränk einmal und macht von diesem Zahlungsvorgang einen Screenshot. Dieser Screenshot wurde in der nächsten Runde wieder gezeigt, ohne nochmals zu zahlen.

Im Kanton Schwyz seien noch keine Twint-Betrugsfälle gemeldet worden, informiert Roman Gisler, Sachbearbeiter Kommunikation der Kantonspolizei Schwyz. Jedoch nutzten die Täter meist hektische Situationen aus, in welchen wenig Zeit für eine genaue Überprüfung der Zahlung vorhanden sei. Die Kantonspolizei informiert

Die Kantonspolizei gibt Tipps, wie sich die Veranstalter und Vereine vor dieser Betrugsmasche schützen können: «Trotz der Hektik sollen sich die einkassierenden Personen Zeit für eine Kontrolle nehmen und sich nicht stressen lassen», sagt Gisler.

Bei jeder Zahlung würden neben dem Betrag jeweils das aktuelle Datum und die Uhrzeit der Transaktion eingeblendet. In der Regel genüge ein Blick auf die Uhrzeit, um zu bestätigen, ob es sich um eine aktuelle Zahlung handle. Zusätzlich würden auf dem Bestätigungsbildschirm auch Name und Logo des Zahlungsempfängers oder des Vereins eingeblendet, informiert Gisler.

«Als weitere Sicherheitsmechanismen können die Zahlungsempfänger sich alle Zahlungen im Händlerportal, per E-Mail oder SMS bestätigen las-sen. So kann parallel auf dem eigenen Gerät in Echtzeit der Zahlungseingang bestätigt werden», sagt Gisler. Die Veranstalter sowie Vereine dürften die Kundinnen und Kunden fragen, ob sie die Twint-Bewegung in der Applikation anschauen dürften, und sich so über den Zahlungseingang absichern.

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