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Pensenpool könnte ausgeweitet werden

Die Schwyzer Regierung sieht in Sachen «Deutsch als Zweitsprache» keine Notwendigkeit für weitere Ressourcenmodelle.

mri. Aufgrund der zusätzlichen, ukrainischen Flüchtlingskinder in den Volksschulen fragten die SP-Kantonsräte Jonathan Prelicz (Goldau), Franz Camenzind (Einsiedeln) und Martin Raña (Küssnacht) die Schwyzer Regierung an, welche zusätzlichen Ressourcen für Deutsch als Zweitsprache nötig seien. Der Schwyzer Regierungsrat erachtet die bestehenden Möglichkeiten als ausreichend, weil Schulträger bei Bedarf zusätzliche Ressourcen anfordern könnten. Kanton Schwyz beteiligt sich mit zwanzig Prozent Wie die Schwyzer Regierung zur Interpellation ausführt, würden «Flüchtlingskinder aus der Ukraine wenn möglich innerhalb von 14 Tagen unkompliziert in die Schule ihres Aufenthaltsorts altersgemäss in eine Klasse integriert ». Die Schwyzer Regierung verweist auf die bewilligten Konzepte, die die Beschulung von Flüchtlingskindern regeln. «Darin werden Zuweisung und Integration, Beschulung und das kantonale Unterstützungsangebot beim Erreichen des Schwellenwerts von 300 im Kanton Schwyz registrierten, schulpflichtigen Flüchtlingskindern umschrieben.» Der Kanton Schwyz beteiligt sich in diesem Fall mit der Schülerpauschale von zwanzig Prozent an den Beschulungskosten. «Es gilt in einer ersten Phase primär, altersgemäss die Deutsche Sprache, das Alphabet und die Schweizer Kultur zu vermitteln. Dadurch können Struktur und Sicherheit für die kriegsgeplagten Kinder gewährleistet werden», wie es in der Antwort der Schwyzer Regierung weiter heisst.

Zusätzliche Ressourcen möglich Anspruch auf Förderung in der Unterrichtssprache haben gemäss Volksschulverordnung Schulkinder, sofern sie dem Unterricht nicht zu folgen vermögen. Für die besonderen Klassen zur Förderung und Integration fremdsprachiger Kinder sind pro Schulkind maximal 0,08 Lektionen für den Pensenpool bereitzustellen.

«Sollte dieser Pensenpool nicht ausreichen, kann das Schwyzer Amt für Volksschulen und Sport auf ein begründetes Gesuch hin eine Abweichung vom Umfang des Pensenpools genehmigen», heisst es in der Interpellationsantwort.

Der Schwyzer Regierungsrat erachtet diese Rahmenbedingungen für die Sicherstellung des Unterrichts Deutsch als Zweitsprache «als genügend, insbesondere deshalb, weil die Schulträger bei Bedarf zusätzliche Ressourcen anfordern können ». Es dränge sich somit keine Überprüfung weiterer Ressourcierungsmodelle auf.

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