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Beim Hochwasserschutz werden nun Wuhrkorporationen abgelöst

Beim Hochwasserschutz werden nun Wuhrkorporationen abgelöst Beim Hochwasserschutz werden nun Wuhrkorporationen abgelöst

Die Abstimmung über die Neuorganisation des Hochwasserschutzes an fliessenden Gewässern findet im Bezirk Schwyz am 18. Juni statt.

Der Bezirk Schwyz hat Pionierarbeit geleistet und schlägt einen Systemwechsel beim Hochwasserschutz und beim Unterhalt der fliessenden Gewässer vor: Er wird die Aufgaben der bisherigen Wuhrkorporationen übernehmen, wie der Bezirksrat in einer Medienmitteilung schreibt. Das Sachgeschäft ist für die Bezirksgemeinde vom 19. April traktandiert. Die Volksabstimmung findet am 18. Juni statt.

Handlungsbedarf besteht, weil das bisherige System der Wuhrkorporationen aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen an Hochwasserschutzprojekte an seine Grenzen stösst.

Denn künftig werden Bäche nicht einfach mehr «verbaut», sondern die Gerinne müssen auch ökologisch aufgewertet werden. Der Hochwasserschutz und der Gewässerunterhalt werden damit zu einer komplexen Verbundaufgabe, was die im Milizsystem organisierten Wuhrkorporationen zunehmend überfordert.

«Altes System ist aufwendig, kompliziert und lückenhaft» Auch die administrativen Hürden sind hoch, denkt man nur schon an das Nachführen Tausender Adressen. Hinzu kommt, dass für die meisten Bäche im Bezirk Schwyz noch keine Wuhrkorporation zuständig ist. «Dieses alte System ist aufwendig, kompliziert und lückenhaft», hält der Bezirksrat fest. Das Wasserrechtsgesetz des Kantons Schwyz ermöglicht neu, dass bei einer Gleichbehandlung die Bezirke die Aufgaben der privat organisierten Wuhrkorporationen übernehmen können.

Mit der nun zur Abstimmungsreife gebrachten Vorlage kann der Bezirk Schwyz all diese Anforderungen erfüllen. Die Details der Neuorganisation werden in einem neuen Wuhrreglement festgehalten, über das im Juni abgestimmt wird.

Kernpunkte sind die Übernahme der Aufgaben der Wuhrkorporationen durch den Bezirk und deren Finanzierung. Diese Umlagerung wird das Bezirksbudget jährlich um etwa 1,1 Millionen Franken mehr belasten. Im gleichen Umfang werden die bisher pflichtigen Grundeigentümer – die Perimeterpflichtigen – entlastet.

Das bewährte System der Wuhrmeister wird übernommen – sogar noch ausgebaut. «Damit können wir das Wissen und die Ortskenntnisse dieser Sachverständigen übernehmen», begründet Michael Betschart, Ressortleiter Umwelt im Bezirksrat Schwyz, die Stossrichtung.

Neu werden Wuhrreviere eingeführt, in denen mehrere Bäche zusammengefasst sind. Schliesslich werden diese Wuhrreviere fünf bis sechs Wuhrkreisen untergeordnet, «womit wir einen effizienten Wissensaustausch sicherstellen können», ergänzt Betschart. Die Wuhrmeister werden mit einer Leistungsvereinbarung beim Bezirk angestellt. «Unser Ziel ist es, die bestehenden Wuhrräte beizuziehen, damit die lokale Bachbetreuung sichergestellt werden kann», so der zuständige Bezirksrat.

Die Wuhrkorporationen können sich auflösen

Das neue Wuhrreglement soll auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden. Danach haben die Wuhrkorporationen mindestens zwei Jahre Zeit, um sich aufzulösen.

Das Eigenkapital der aufgelösten Wuhrkorporationen geht an den Bezirk Schwyz, der es zweckgebunden für den jeweiligen Bach einsetzt, von wo das Geld stammt. Wenn sich Korporationen nicht auflösen wollen, müssen sie sich selber organisieren, erklärt Michael Betschart. Dann wird der Bezirk Schwyz in jedem Einzelfall festlegen, wie viel er an die Restkosten eines Bachunterhalts bezahlt.

Die Zeichen stehen auf Zustimmung. Auf die im letzten Sommer gemachte Vernehmlassung hätten sich von den 32 Wuhrkorporationen im Kanton Schwyz nur «eine oder zwei» kritisch zu diesem Systemwechsel ausgesprochen. Auch sämtliche politischen Parteien haben Zustimmung signalisiert. Das Verzeichnis Wuhrbäche wird nachgeliefert Für welche Bäche oder Bachläufe ist künftig der Bezirk Schwyz und für welche sind die privaten Anstösser zuständig? Die Zuständigkeit ist im kantonalen Wasserrechtsgesetz nicht klar geregelt. Deshalb wird der Bezirk Schwyz ein Verzeichnis der Wuhrbäche ausarbeiten und nach Möglichkeit ebenfalls auf den 1. Januar 2024 in Kraft setzen.

Die Kriterien, welche Gewässer als Wuhrbäche bezeichnet werden, sind im neuen Wuhrreglement des Bezirks Schwyz festgehalten. Das Verzeichnis der Wuhrbäche ist jedoch nicht Bestandteil der Abstimmung vom 18. Juni. Michael Betschart hält aber fest, dass auch Massnahmen an den übrigen Fliessgewässern bei Handlungsbedarf künftig mit einem finanziellen Beitrag unterstützt werden können.

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