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Die Schwyzer Regierung will die Entschädigung für den Denkmalschutz erhöhen

Bei Denkmalpflege-Objekten sei oft der Mehraufwand bei einer Restaurierung nicht angemessen abgegolten, schreibt ein Motionär. Der Schwyzer Regierungsrat legt in der Antwort seine Absichten dar.

URS ATTINGER

Der Kantonsratspräsident Roger Brändli (Reichenburg, Die Mitte) hat im April eine Motion zum Thema Denkmalschutz eingereicht. Insbesondere liegt ihm am Herzen, dass die Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden bei Restaurierungen von der öffentlichen Hand finanziell mehr unterstützt werden.

Es könne nicht sein, dass das Gemeinwesen die Unterschutzstellung von Objekten verlange, die Kosten bei Sanierungen aber weitgehend von den Eigentümern getragen werden müssten. Dies würde auch die Akzeptanz für die Unterschutzstellung von Bauten generell erhöhen, argumentiert Brändli.

Die höheren Kostenbeiträge sollen jedoch nicht zulasten der anderen Empfänger aus dem Lotteriefonds gehen, so der Motionär. Sein Antrag: «Der Schwyzer Regierungsrat wird ersucht, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, um denkmalschutzbedingte Nachteile (Mehrkosten) angemessen, das heisst substanzieller als dies aktuell der Fall ist, auszugleichen.» Nach Interesse abgestuft Die Antwort des Schwyzer Regierungsrats fällt klar und positiv aus. Im Jahr 1993 habe der Schwyzer Regierungsrat erstmals Richtlinien für die Subventionszusicherungen im Bereich Denkmalpflege erlassen. Die Einstufungen «lokal», «regional» und «national» für die Bedeutung eines Denkmalschutz-Objektes gelten noch heute.

Demnach wurden in den ers-ten drei Jahren 15, 19 oder 25 Prozent, je nach Bedeutung, an die Restaurierungskosten bezahlt. In den Jahren von 1996 bis 2005 waren es 13, 17 oder 23 Prozent, also geringfügig weniger als in den Startjahren. Im Jahr 2006 erhöhte man die Anteile auf 18, 21 oder 25 Prozent und behielt diese Entschädigung bis heuer bei.

Seit dem Jahr 2016 ist das Schwyzer Bildungsdepartement ermächtigt, in Absprache mit dem Finanzdepartement, die Höhe der kantonalen Subventionen für die Denkmalpflege festzulegen. Das Geld wird dem Lotteriefonds entnommen. Zwischen den Jahren von 2017 und 2021 wurden jährlich 1,5 bis 2 Millionen Franken entnommen. Seit dem Jahr 1993 wurden Beiträge von 51,4 Millionen Franken ausgerichtet.

Im Gesetz über die Denkmalpflege und Archäologie seien keine Subventionen vorgesehen. Auch aus der gesetzlichen Grundlage für die Lotterie-Beiträge leite sich kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag ab. Mit Beiträgen und unentgeltlicher fachlicher Beratung der kantonalen Denkmalpflege sollen doch Kosten gemildert werden.

Seit dem Jahr 2016 ein flexibler Beitrag Der Schwyzer Regierungsrat legt dar, dass bis im Jahr 2016 ein starrer Jahresbetrag von 1,55 Millionen Franken gegolten habe und seither den erhöhten finanziellen Bedürfnissen Rechnung getragen wurde, indem bis zu zwei Millionen Franken verteilt wurden.

Er gibt zu bedenken, dass eingespielte Prozesse nicht ohne Not geändert werden sollten. Zudem sei es nicht möglich, bei der Budgetierung, die ein Jahr im Voraus vorgenommen werden muss, eine seriöse Abschätzung zu machen, wie hoch die Subventionen ausfallen könnten. Dazu sei die Baubranche schlicht zu dynamisch.

Der Schwyzer Regierungsrat ist jedoch bereit, die Beitragssätze für lokale Objekte auf 25 Prozent, für regionale auf dreissig Prozent und nationale auf 35 Prozent zu erhöhen. Dies ergäbe ein Plus von rund 800’000 Franken (von 1,9 auf 2,7 Millionen Franken), das der Schwyzer Regierungsrat mit einer bindenden Regel in der Geldspielverordnung verankert.

Da auch der Bund Beiträge spricht, allerdings nur für nationale (zwanzig Prozent) und regionale Objekte (15 Prozent), sieht der Schwyzer Regierungsrat das Anliegen des Motionärs als erfüllt an. Er verzichtet auf die Unterbreitung einer Vorlage an den Schwyzer Kantonsrat und empfiehlt, die Motion nicht erheblich zu erklären.

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