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Zwei wichtige Abstimmungsvorlagen für den Bezirk Einsiedeln

Mit der Etzelwerk-Konzession und dem Wechsel der Feuerwehrfinanzierung stimmt Einsiedeln am 27. November auch über zwei wichtige lokale Vorlagen ab.

VICTOR KÄLIN

In der öffentlichen Wahrnehmung steht die Sachvorlage zum Systemwechsel der Feuerwehrfinanzierung im Schatten der dominierenden Etzelwerk-Konzession. Zu Unrecht, denn mit der Abkehr vom bisherigen System wird die Zahlungspflicht verursachergerechter: Bisher mussten lediglich Personen im Alter von 20 bis 52 Jahren eine Ersatzabgabe entrichten – wenn sie denn keinen Feuerwehrdienst leisten (EA 70/22). Die Feuerwehr selbst eilt aber allen zu Hilfe. Sie erfüllt eine unverzichtbare öffentliche Aufgabe. Doch nur eine Minderheit finanziert sie.

Mit der Vorlage will der Bezirksrat diese nicht «verursachergerechte Finanzierung» korrigieren. Neu sollen auch Gebäude- und Anlageneigentümer sich an den Kosten der Feuerwehr beteiligen müssen. Dies in einem Umfang, der maximal 0,25 Promille des Neubauwerts der Liegenschaft umfasst. Auf Basis von Modellrechnungen geht der Bezirksrat heute davon aus, dass der Maximalansatz von 0,25 Promille nur etwa im hälftigen Umfang ausgenützt werden muss. Pro Million Neubauwert ergäbe dies einen Feuerwehrbeitrag von 125 Franken pro Jahr.

Die Ersatzabgabe bleibt zwar bestehen, doch kann sie dadurch entlastet werden. Der Bezirksrat beabsichtigt, rund die Hälfte des Feuerwehr-Aufwands durch die neuen Feuerwehrbeiträge zu generieren. In den letzten fünf Jahren betrug der durchschnittliche Aufwand der Feuerwehr Einsiedeln rund 950’000 Franken pro Jahr.

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