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«Motion zielt auf Abschaffung der Kirchensteuern»

SVP- und FDP-Kantonsräte fordern, dass Firmen im Kanton Schwyz künftig nur noch freiwillig Kirchensteuern entrichten. Die Pflicht soll fallen. Der katholische Kirchenvorstand ist ob des Vorstosses nicht überrascht.

MARTIN RISCH

Die aktuellsten Zahlen zeigen es: Es geht um viel für die Kirchgemeinden. Im letzten Jahr nahmen sie über 33 Millionen Franken an Steuern ein. Gut sieben Millionen davon stammen von juristischen Personen. Letztere sind zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet, ein «Kirchenaustritt » ist nicht möglich. In einer Ende Oktober eingereichten Motion fordern nun SVP-Kantonsrat Jan Stocker (Freienbach) und Mitunterzeichner, dass Firmen künftig nur noch freiwillig einen «Obolus» an die Kantonalkirchen entrichten: Sie möchten die «Wahlfreiheit» gesetzlich verankern. Dies auch darum, weil sich die Glaubensgemeinschaften auch immer wieder mal zu Abstimmungsvorlagen äussern und dabei gegen die Interessen der Wirtschaft votierten.

Fakultative Steuern?

Öffentlich zum Ansinnen geäussert haben sich bislang nur ganz wenige. Weder die Wirtschaftsverbände noch die Parteien ha-ben ihre offiziellen Standpunkte kundgetan. Gespannt wartet man auch auf die Antwort der Schwyzer Regierung.

Nicht überrascht zeigt sich derweil die katholische Schwyzer Kantonalkirche: Ein Vorstoss wegen der Kirchensteuerpflicht für Firmen sei zu befürchten gewesen. Der kantonale Kirchenvorstand um Präsident Lorenz Bösch ist denn auch überzeugt davon: «Die Motionäre verschleiern ihre eigentliche Absicht.» Es sei ganz offensichtlich, dass die Motion auf «die Abschaffung der Kirchensteuern der juristischen Personen abziele ». Dabei sei es so, dass «Steuern voraussetzungslos geschuldete Abgaben sind und nicht fakultativ ».

«Steuererträge sind gerechtfertigt»

Die Schwyzer Regierung hat sich letztmals im Jahr 2004 in einer Motionsantwort zum Thema geäussert. «Der Bericht kam zum Schluss, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Kirchen im Interesse der Gemeinden und des Kantons Schwyz sind und etwa dem Ertrag aus Steuern der juristischen Personen entsprechen.» Deshalb seien bislang auch keine weiteren Abgeltungen der öffentlichen Hand für die kirchlichen Leistungen nötig gewesen, betont der Kirchenvorstand. Er ist überzeugt: «Die Verhältnisse haben sich seit dem damaligen Bericht nicht wesentlich verändert. » Ein Rechtsgutachten der Uni Freiburg komme im Übrigen zum Schluss, dass «wenn sich die Steuererträge juristischer Personen etwa mit dem Aufwand der Kirchen für gemeinwirtschaftliche Leistungen decken, diese auch gerechtfertigt sind». Steuererhöhungen oder …?

Das Aufkommen der Kirchensteuern von juristischen Personen ist grundsätzlich gewissen Schwankungen unterworfen, je nach Lage der Wirtschaft und der Finanzmärkte.

Im Durchschnitt der letzten Jahre kamen im Kanton Schwyz jeweils rund 5,4 Millionen Franken an Firmensteuern für die Kirchen zusammen, wobei diese Steuern ganz unterschiedlich in den Gemeinden anfallen.

75 Prozent des Steueraufkommens fällt in zehn Kirchgemeinden an, deren Steueraufkommen aus juristischen Personen pro Kopf am grössten ist – etwa in den Höfner Gemeinden sowie in Lachen, Altendorf oder auch in Küssnacht und Merlischachen.

Das dortige Steueraufkommen oder eben ein Wegfall beeinflusst den innerkirchlichen Finanzausgleich stark. «Bei einem Wegfall gehen wir davon aus, dass in der Folge Steuererhöhungen in vielen Kirchgemeinden erforderlich würden», schreibt der Kirchenvorstand.

Man müsste sich dann wohl darauf konzentrieren, «auf an Gemeinden delegierbare Leistungen zu verzichten oder die Diskussion aufnehmen, ob bestimmte gemeinwirtschaftliche Leistungen der Kirchen durch den Kanton Schwyz und die Gemeinden abgegolten werden müssten – wie das in anderen Kantonen der Fall ist».

Wie sich das Schwyzer Kantonsparlament zur Motion äussern wird, sei für den Kirchenvorstand nicht abzuschätzen. «Tatsache ist jedoch, dass in jüngster Zeit vergleichbare Vorstösse in den Kantonsparlamenten oder vor dem Volk deutlich scheiterten. » Stillschweigend zusehen beim politischen Prozess will man deshalb seitens der Kantonalkirche nicht: «Da dieser Vorstoss unsere unmittelbaren Interessen berührt, werden wir uns auch dazu äussern und uns stufengerecht einbringen.»

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