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Entsorgen von Schnee in Gewässern für Private verboten

Entsorgen von Schnee in Gewässern für Private verboten Entsorgen von Schnee in Gewässern für Private verboten

Bis jetzt blieb der Winter noch fern vom Klosterdorf, dies kann sich aber schnell ändern. Das kantonale Amt für Gewässer und der Bezirk Einsiedeln informieren über die Grundsätze der Schneeentsorgung.

Amtl. Der wichtigste Leitsatz ist, dass die Schneemassen durch Private nicht in Gewässer gekippt, sondern maximal bis an die Böschungsoberkante geschoben werden dürfen. Grundsätzlich soll wo möglich auf eine Schwarzräumung verzichtet und der Schnee auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Zuwiderhandelnde müssen mit einer kostenpflichtigen Verzeigung durch die Umweltschutzpolizei rechnen. Das Verbot gilt auch für nicht verschmutzten Schnee. Unter anderem aus diesem Grund dürfen im Winter die Holzabschrankungen entlang der Alp nicht mehr entfernt werden. Die Grundsätze der Schneeentsorgung sind im Merkblatt des Kantons unter www.sz.ch/afg > Downloadbereich > Schneeentsorgung zu finden.

Schutz von Gewässern, Tieren und Lebensräumen Der Grund für das Verbot ist, dass für Bäche die Aufnahme von grossen Schneemengen problematisch sein kann. Nicht nur der Hochwasserschutz kann beeinträchtigt werden, sondern es kann auch zu Schäden im Uferbereich kommen. Zudem leiden Fische und andere Wasserlebewesen unter der Zerstörung ihrer Lebensräume. Wird verschmutzter Schnee in Gewässer eingetragen, wird zusätzlich Wasser verunreinigt und die Wasserqualität massiv beeinträchtigt.

Eingeschränkte Ausnahme für öffentliche Dienste Frisch gefallener Schnee darf ausschliesslich durch den Strassenunterhalt des Bezirks und des Kantons und durch Unternehmen, die vom Kanton oder vom Bezirk mit der Schneeräumung beauftragt sind, an extra dafür geprüften und ausgeschiedenen Stellen in Gewässer eingebracht werden. Dabei darf ein gewisses Volumen nicht überschritten werden. Diese Ausnahmen wurden zugunsten der Öffentlichkeit von der Fachstelle bewilligt. Die offiziellen Ablagerungsstellen für die öffentlichen Dienste sind im WebGis des Kantons zu finden. Privaten Grundeigentümern, Firmen oder Genossenschaften steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung.

Entgeltliche Deponiemöglichkeiten für Private

Für Private stehen für die Schneeablagerung gegen Entgelt zwei Standorte und Betriebe zur Verfügung, wenn der Schnee nicht auf den eigenen Grundstücken gelagert werden kann. Auf dem Gelände bei den Schanzen ist das Unternehmen Daniel Kälin AG dafür zuständig, auf dem Wiesland an der Etzelstrasse ist es die Lacher Bagger AG.

Nur die offiziellen Schneeräumer des Bezirks Einsiedeln dürfen Schnee an den dafür vorgesehenen Plätzen ablagern.

Foto: Archiv EA

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