Veröffentlicht am

Auch am Sihlseeufer soll der Schutzgürtel schmaler werden

Auch am Sihlseeufer soll der Schutzgürtel schmaler werden Auch am Sihlseeufer soll der Schutzgürtel schmaler werden

Für Seeufer gilt ein besonderer Schutz. Dennoch kann der geschützte Gürtel von 20 auf 15 Meter verkleinert werden.

VICTOR KÄLIN

Das revidierte Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer erlaubt eine Verkleinerung der Schutzgürtel rund um die Gewässer. Gemäss aktueller Rechtslage gilt für den einzuhaltenden Gewässerabstand (auch beim Sihlsee) ein Abstand von 20 Metern. In Zukunft soll die-ser grundsätzlich bei 15 Meter zu liegen kommen. Dazu muss nach Bundesvorgaben aller-dings ein fixer Gewässerraum ausgeschieden werden. Das hat der Bezirk Einsiedeln gemacht.

196 Grundeigentümer

Für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer um den Sihlsee, welche direkt vom Gewässerraum betroffen sind, fand am 5. Juli 2022 eine Informationsveranstaltung statt. 196 Einladungen wurden verschickt, knapp hundert Personen nahmen sie an. Dabei konnten die Pläne mit den neuen Gewässerraumzonen begutachtet werden. Auch standen Vertreter des Bezirks und des beauftragten Planungsbüros für Fragen zur Verfügung.

Im Anschluss daran eröffnete der Bezirk Einsiedeln das Mitwirkungsverfahren. Vom 8. Juli bis zum 22. August konnte die Bevölkerung von Einsiedeln Vorschläge zu den Gewässerräumen am Sihlsee machen. Innert besagter Frist sind sieben Stellungnahmen eingegangen.

Das Resultat des Informations- und Mitwirkungsverfahrens hat der Bezirksrat im «Bericht zu den Einwendungen» festgehalten. Der Bericht liegt von heute, 18. November, bis 18. Januar 2023, während 60 Tagen zur öffentlichen Einsicht im Rathaus auf.

Der Bezirksrat weist darauf hin, dass gegen die Entscheide des Bezirksrats vorerst keine Rechtsmittel ergriffen werden können. Dies ist erst im Rahmen der ordentlichen Planauflage möglich. Aller Voraussicht nach ist diese gegen Ende Januar 2023 zu erwarten.

Mindestens 15 Meter Der Sihlsee wurde zwar künstlich angelegt, hat aber gegenüber klassischen Alpenstaudämmen neben der Stromerzeugung noch viele weitere Funktionen. Seine Ufer dienen als Wohnort. Zudem ist er ein wich-tiges Naherholungsgebiet, dient verschiedenen Wassersportarten und nimmt eine wichtige ökologische Funktion ein. Aufgrund dieser ökologischen Bedeutung besteht nach Ansicht des Bezirks ein überwiegendes Interesse, dass am Sihlsee ein Gewässerraum ausgeschieden wird.

Solche Räume dienen primär zur Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung. Sie müssen in einem grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrument, wie dem Zonenplan, dargestellt werden. Die Breite des Gewässerraums muss gemessen ab der Uferlinie mindestens 15 Meter betragen. Wo möglich soll rund um den Sihlsee dieses Mindestmass angewandt werden. Lediglich bei überwiegenden Interessen wie dem Naturund Landschaftsschutz, namentlich in den bereits ausgeschiedenen Schutzzonen, wird der Gewässerraum erhöht.

Seit 2018 an der Arbeit Der Bezirk hat im Jahr 2018 mit der Festlegung der Gewässerräume begonnen. Aufgrund der grossen Anzahl an Gewässern entschied der Bezirksrat im Juni 2019, die Gewässerräume gestaffelt festzulegen. Gewässerräume an Fliessgewässern innerhalb Bauzone werden demnach laufend bearbeitet. Die Gewässerräume am Sihlsee wurden komplett definiert und liegen per Bericht mit dem heutigen Tag vor. Somit bleiben noch die Gewässerräume an Fliessgewässern ausserhalb Bauzone. Deren Erfassung ist noch ausstehend.

Der Bericht kann im Internet auf www.einsiedeln.ch unter der Rubrik «Laufende Projekte» eingesehen und heruntergeladen werden.

Nicht jeder Uferabschnitt ist automatisch geschützter Gewässerraum. Der Plan vom Hüendermattdamm zum Beispiel zeigt die neu definierten Gewässerräume (blau gepunktet) und rot die rechtskräftigen Bauzonen.

Plan: zvg

Share
LATEST NEWS